Stallhofen: Frau versucht betrunken schlafenden Gatten mit Pistolenschuss zu wecken - Cobraeinsatz

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Foto: Regionews / Symbolbild
22 Mai 12:05 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ein Beziehungsstreit endete Sonntagfrüh, 22. Mai 2022, mit einer Schussabgabe. Eine 49-Jährige wurde festgenommen und befindet sich derzeit in Haft. Beide Streitparteien blieben unverletzt.

Gegen 02:00 Uhr kam es im Wohnzimmer eines Einfamilienhauses zu einem Streit zwischen der 49-Jährigen und ihrem 53 Jahre alten Gatten. Zu diesem Zeitpunkt lag der offensichtlich leicht alkoholisierte Mann auf der Couch. Um ihrem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, holte die Frau eine, im Nachtisch verwahrte, Faustfeuerwaffe und lud sie.

Die 49-Jährige gab, um ihren Mann zu erschrecken, einen Schuss ab, der zirka einen Meter über dem Liegenden einschlug. Der 53-Jährige flüchtete daraufhin aus dem Haus und verständigte die Polizei. Die ersterhebende Streife klärte vor Ort den Sachverhalt ab und forderte das Einsatzkommando Cobra aus Graz an. In der Zwischenzeit wurden zur Außensicherung und Absperrung des Objektes weitere Polizeistreifen aus Köflach und Voitsberg sowie eine Diensthundestreife zugezogen.

Da die Frau der mehrfachen Aufforderung aus dem Haus zu kommen nicht nachkam, musste das Einsatzkommando Cobra das Objekt durchsuchen. Aufgrund des Umstandes, dass sich die Frau im Schlafzimmer eingesperrt hatte, wurde die verschlossene Schlafzimmertür aufgebrochen. Die Tatverdächtige wurde im Schlafzimmer vom Einsatzkommando Cobra festgenommen. Die zum Tatzeitpunkt leicht alkoholisierte Frau befindet sich derzeit auf einer Polizeidienststelle in vorläufiger Verwahrung.

Die Erhebungen ergaben, dass die 49-Jährige im Besitz weiterer Schusswaffen ist. Daher wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen die Frau ausgesprochen. Derzeit werden diese Waffen, die in einer Wohnung (Zweitwohnsitz) in Graz verwahrt werden, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz sichergestellt.
Die geständige 49-Jährige wird voraussichtlich wegen des Verdachtes der gefährlichen Drohung und des Vergehens nach dem Waffengesetz an die Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Hinsichtlich der Überprüfung der Verlässlichkeit nach dem Waffengesetz wird die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom Vorfall in Kenntnis gesetzt.



Quelle: LPD Steiermark



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