Steiermark: FinanzreferentInnen tagten unter steirischem Vorsitz

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LH-Stv. Anton Lang (li.) und Peter Ebner, Leiter der Abteilung 4, begrüßten online die Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern. 
Foto: Land Steiermark
08 Mai 07:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Graz (7. Mai 2021).- Unter steirischem Vorsitz von Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang fand heute die reguläre LandesfinanzreferentInnenkonferenz statt. Zentrale Themen waren die Übernahme von Kosten, welche den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, der große Bereich der Gesundheitsfinanzierung und die Verlängerung des derzeit gültigen Finanzausgleiches.

Kostentragung rechtlich klar geregelt

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Bundesländer bis zum 31. März 2021 für die Pandemiebekämpfung über eine Milliarde Euro vorfinanziert, die rechtlich gesehen durch den Bund zu tragen sind. „Bisher wurden allerdings bei weitem noch nicht alle Kosten refundiert. Daher bestehen immer noch offene Forderungen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern", sagt LH-Stv. Anton Lang. „Insbesondere Personalkosten werden vom Bund immer noch nicht rückerstattet, obwohl die Finanzierung im Epidemiegesetz klar geregelt ist", sagt LH-Stv. Anton Lang.

Darüber hinaus wurden vom Bund nachträglich Deckelungen und Kostenobergrenzen bestimmt, was zur Folge hat, dass nur ein Teil der vorfinanzierten Kosten ersetzt wird. „Die Bundesländer waren und sind in der Bekämpfung der Pandemie ein unverzichtbarer und verlässlicher Partner des Bundes. Daher ist die nachträgliche Änderung der Spielregeln für uns nicht nachvollziehbar, denn sie kostet allen Ländern viel Geld", so Lang.

Bund muss bei Gesundheitsfinanzierung unterstützen

Im Jahr 2017 wurde in der Frage der Gesundheitsfinanzierung zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren sind.

„Aus Sicht der Länder ist mit der Corona-Pandemie unbestritten eine Notsituation eingetreten. Daher braucht es endlich eine entsprechende Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsfinanzierung", so der steirische Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang.

Die Gesundheitsfinanzierung sieht vor, dass Beiträge der Bundesgesundheitsagentur, Anteile der Umsatzsteuer und Mittel aus der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden. Diese Bereiche sind krisenbedingt eingebrochen, weshalb es bei den Landesgesundheitsfonds hohe Mindereinnahmen gab. Hinzu kommt, dass es durch eine Vorhaltung von Betten auch weniger Selbstzahler, weniger Sonderklassepatienten und weniger ausländische Gastpatienten gab. Zusammengerechnet stellen diese ebenfalls eine wichtige Finanzierungsquelle der Krankenhäuser dar.

„In Summe fehlen den Ländern im Bereich der Gesundheitsfinanzierung dadurch in den Jahren 2020 und 2021 ein jeweils mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Die Länder fordern daher den Bund auf, in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, die zusätzlichen Belastungen abzufedern. Sollte es zu keiner Einigung in der Gesundheitsfinanzierung kommen, könnte die Verlängerung des Finanzausgleichs gefährdet sein", sagt Lang.

Steirische Situation

Dem Land Steiermark sind mit Stand 31.03.2021 zu refundierende Gesamtkosten in der Höhe von über 100 Millionen Euro entstanden, davon sind noch Forderungen in der Höhe von rund. € 60 Mio. offen, welche sich allerdings durch die laufenden Abrechnungen ständig verändern.

Das Bild in der Steiermark deckt sich hier im Großen und Ganzen mit der bundesweiten Situation: Ungeklärt sind insbesondere etwa die derzeit vom Bund nicht anerkannten Kosten für in die Vollziehung des Epidemiegesetzes gesetzte Amtshandlungen zum Beispiel die Kosten für Krisenstäbe oder Bescheiderstellungen- diese stellen allein in der Steiermark mindestens € 7 Mio. dar. Problematisch sind zusätzlich die nachträgliche Festlegung von Abrechnungsmodalitäten sowie die betraglichen Deckelungen und inhaltlichen Einschränkungen der Refundierung durch den Bund.

In der Gesundheitsfinanzierung belaufen sich die Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark und die Mindereinnahmen der steirischen Krankenanstalten im Jahr 2020 auf rund 60 Millionen Euro.

Für das Jahr 2021 betragen die fehlenden Einnahmen im steirischen Gesundheitssystem rund 70 Millionen Euro



Quelle: Land Steiermark



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