Steiermark: Erweiterung der bestehenden Maßnahmen in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

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Steiermark

28 Jän 07:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gilt ab 28. Jänner 2022

Graz (27. Jänner 2022).- Aufgrund des momentan vorherrschenden Pandemiegeschehens in der Steiermark und zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 werden die Maßnahmen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erweitert. Beim Betreten sowie während des gesamten Aufenthaltes ist verpflichtend eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen. Dies gilt für PädagogInnen, BetreuerInnen sowie für einrichtungsinternes bzw. -externes Personal. Diese Verordnung tritt mit 28. Jänner 2022 in Kraft.

Da es bei der Betreuung von Kindern natürlich nicht immer möglich sein wird eine Maske zu tragen, gibt es Ausnahmen, wo die Maskenpflicht nicht gilt. Wie zum Beispiel für Personen, die Gesundheitsdienstleistungen der Logopädie erbringen, während therapeutisch-pädagogischer Betreuung oder bei der Erbringung von erforderlichen körpernahen Dienstleistungen. Weitere Ausnahmen können dem Verlautbarungstext entnommen werden.

„Gerade unsere Jüngsten, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen können, benötigen den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion. Darüber hinaus ist die maximale Sicherheit des gesamten Personals von essentieller Bedeutung. Nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Sicherstellung des Betreuungsangebotes", so Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.


Quelle: Land Steiermark



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