Steiermark: Erstmals alle Gesetzestexte zum Gemeinderecht der Steiermark in einem Kodex

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Wolfgang Wlattnig (Leiter der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau), Erwin Dirnberger (Präsident des Gemeindebundes), LH Hermann Schützenhöfer, LH-Stv. Anton Lang und Kurt Wallner (Vorsitzender des Städtebundes) mit den beiden Kodex-Mitwirkenden. 
Foto: Land Steiermark/Streibl
18 Nov 20:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umfangreiches Nachschlagewerk veröffentlicht

Graz (18. November 2021).- Städten, Gemeinden sowie politischen Vertreterinnen und Vertretern steht ab sofort ein umfangreiches Nachschlagewerk zur Verfügung: Im neuen Kodex „Steiermärkisches Gemeinderecht“ werden erstmals alle Gesetzestexte zu den Themen Gemeinderecht allgemein, Haushalts- und Dienstrecht, Wahlen, Abgabenrecht, Infrastruktur sowie Gemeindeverbände gebündelt.

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer sieht im neuen Kodex ein praktisches und praxisorientiertes Handbuch für die tägliche Arbeit der Kommunen: „Ich freue mich, dass mit dem Kodex ,Steiermärkisches Gemeinderecht‘ zum ersten Mal ein umfangreiches Regelwerk besteht, dass die gesetzlichen Grundlagen des steirischen Gemeinderechts kompakt zusammenfasst. Damit wurde – insbesondere für unsere Kommunen – ein breit gefächerter Überblick über die Gesetzeslage geschaffen, der für die wesentlichsten Aufgabenbereiche von Relevanz ist.“

„Die steirischen Städte und Gemeinden sind tagtäglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Der Kodex ‚Steiermärkisches Gemeinderecht‘ ist ein praktisches Handbuch für die tägliche Arbeit und hilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben. Ich danke allen, die bei der Entstehung dieses Werkes beteiligt waren”, so Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.

Zur Entstehung des Werkes haben insbesondere Wolfgang Wlattnig und Christian Koch von der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau sowie Gunter Henning von der Henning & Partner Steuerberatung GmbH beigetragen. Im Zuge der Veröffentlichung wurde allen steirischen Städten und Gemeinden ein Sonderexemplar des Kodex zur Verfügung gestellt.


Quelle: Land Steiermark



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