Steiermark: Errichtung von zusätzlichen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen wird vereinfacht

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Landesrätin Juliane Bogner-Strauß begrüßt die Vereinfachungen bei der Errichtung von zusätzlichen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. 
Foto: Marija Kanizaj
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Folgende Änderungen gelten bei der Bedarfsprüfung ab heute 
Foto: Land Steiermark
11 Jun 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

In der Steiermark sollen mehr wohnortnähere Betreuungsplätze geschaffen werden

Graz (10. Juni 2021).- In der heutigen Regierungssitzung der Steiermärkischen Landesregierung wurden wesentliche Erleichterungen bei der Errichtung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gesetzt. Der Bund hat für den Ausbau des Kindesbildungs- und -betreuungsangebotes Zweckzuschüsse in Höhe von rund 22,9 Millionen Euro gewährt. Zusätzlich kommen vom Land Steiermark noch einmal zwölf Millionen Euro als Kofinanzierung hinzu, somit beträgt das Gesamtförderungsvolumen knapp 35 Millionen Euro (bis Sommer 2022). Um als Träger einen Anspruch auf diese Zuschüsse zu haben, muss ein Bedarf an Betreuungsplätzen vorherrschen.

Änderung des festgelegten EinzugsgebietesDie Praxis zeigt aber, dass die Bedarfsprüfung mit den derzeit festgelegten Einzugsgebieten teilweise nicht die Realität widerspiegelt. Aufgrund der Größe des Einzugsgebietes kommt es zu Verzerrungen des Prüfungsergebnisses, da freie Plätze aufgrund der Entfernung zum Wohnort bzw. zum Arbeitsplatz für Eltern nicht in Frage kommen und somit kein echtes Angebot darstellen. Das betrifft vor allem die Stadt Graz und die Umlandgemeinden, aber auch den ländlichen Raum. Daher werden ab heute die Entfernungen verringert und eine zusätzliche Kategorie geschaffen.

Derzeitige Einzugsgebiete im Umkreis des (geplanten) Standortes:

· Stadt Graz: Drei Kilometer

· An Graz angrenzende Gemeinden und Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner: Fünf Kilometer

· Sonstige Gemeinden: Zehn Kilometer

Neue Einzugsgebiete im Umkreis des (geplanten) Standortes:

· Stadt Graz: Ein Kilometer

· An Graz angrenzende Gemeinden und Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnerinnen und Einwohner: Drei Kilometer

· Sonstige Gemeinden: Sieben Kilometer

Hinzu kommt nun eine neue Kategorie für Gemeinden, die an Graz grenzende Gemeinden anrainen (2. Ring). Für diese gilt nun ein Umkreis von fünf Kilometern.

„Der große Vorteil für Träger, Eltern aber vor allem für Kinder ist jener, dass nun leichter positive Bedarfsprüfungen erteilt werden können und somit die Einrichtungen noch näher am Wohnort beziehungsweise am Arbeitsplatz entstehen", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.



Quelle: Land Steiermark



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