Österreich: Ergebnisse der drei Volksbegehren

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14 Nov 04:13 2023 von Redaktion International Print This Article

Der Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren endete am 13. November 2023 um 20 Uhr. Alle Volksbegehren schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften.

Bis 13. November 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!", "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" und „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“ vornehmen.


Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.


Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:


Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
  • Zahl der Eintragungen: 27.624
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921


Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
  • Zahl der Eintragungen: 11.561
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652


Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
  • Zahl der Eintragungen: 17.083
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393


Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende November 2023 bekannt geben.


Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle drei Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.



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