Equine Infektiöse Anämie bei einem Pferd im Bezirk Perg / OÖ

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Foto: Pferde Stall / Symbolbild
01 Jul 14:27 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bei einem 17-jährigen Pferd im Bezirk Perg in Oberösterreich wurde die „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (EIA – Infektiöse Anämie der Einhufer) entdeckt. Diese Krankheit ist anzeigepflichtig und erfordert Untersuchungen bei Pferden und Eseln in der näheren Umgebung. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Die EIA ist eine nach dem Tierseuchengesetz anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierkrankheit und wird durch ein Virus ausgelöst. Sie ist weltweit verbreitet und wird durch Stechmücken übertragen. Sie kommt gelegentlich auch in Österreich vor. Der letzte Fall war im Jahr 2002. Aktuell gibt es zwei Fälle gleichzeitig: im Bezirk Perg und in Vorarlberg (Lustenau), welche aber kaum miteinander zu tun haben dürften.

Für den Menschen ist die Krankheit nicht ansteckend und daher nicht gefährlich!

Das in Oberösterreich betroffene Tier ist klinisch krank und der aufmerksame behandelnde Tierarzt hat den Verdacht auf diese anzeigepflichtige Krankheit gemeldet. Die amtliche Untersuchung von Blutproben hat nun die Infektion bestätigt.

Für das betroffene Tier ist ein Therapie und Heilung nicht möglich, es wird daher schmerzfrei getötet.

Rund um den Standort dieser Pferdehaltung wird nun eine Kontrollzone eingerichtet (1 km), in welcher alle Einhufer zweimal im Abstand von 3 Monaten amtlich untersucht werden.

In der Zone gilt für Einhufer ein generelles Verbringungsverbot. Eine Teilnahme an Turnieren und anderen Veranstaltungen sowie der Verkauf oder das Umstellen in einen anderen Betrieb sind somit nicht erlaubt. Ebenso dürfen keine neuen Tiere eingestallt werden. Weidegang und Ausreiten mit betroffenen Tieren sind möglich.

In der Kontrollzone befinden sich 4 Haltungen mit insgesamt 8 Tieren sowie 2 Einstellbetriebe mit insgesamt 39 Pferden. Die betroffenen Halter wurden bereits informiert.

Wo oder wann sich das betroffene Tier infiziert hat, konnte bislang nicht geklärt werden.


Quelle: Land Oberösterreich



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