Entschiedener Kampf gegen jede Form von Extremismus

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© Symbolbild, Bundesministerium für Inneres
10 Nov 15:05 2020 von Redaktion International Print This Article

Österreichweiter Einsatz gegen Hass im Netz – 40 Amtshandlungen wegen Wiederbetätigung und Verhetzung

Wien (OTS) - Am frühen Morgen des 10. November 2020 ist der österreichische Verfassungsschutz in einer konzertierten Aktion gegen Personen eingeschritten, die Hass im Netz verbreitet haben. In sieben Bundesländern wurden auf Anordnung verschiedener Staatsanwaltschaften elf Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei den insgesamt 40 Verdächtigen wurden Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit den vorgeworfenen Straftaten in Verbindung stehen, wie NS-Devotionalien. 14 der 40 Personen sind legale Waffenbesitzer, gegen zwei Personen besteht ein aufrechtes Waffenverbot, und vier Personen sind Rechtsextremisten mit Szenezugehörigkeit bzw. haben einschlägige Vorstrafen.

Allen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes (§ 3g) wiederbetätigt zu haben, in sieben Fällen war zudem der Verdacht der Verhetzung (§ 283 StGB) Grund für das Einschreiten. Die Tatorte der Straftaten waren durchwegs in der virtuellen Welt – z.B. in WhatsApp-Gruppen auf Facebook oder im Rahmen von Chats beim Online-Gaming.

Derzeit laufen noch diverse Einvernahmen von Beschuldigten. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Insgesamt waren fast 150 Bedienstete am Einsatz beteiligt. Neben Kräften des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT und LVT) kamen Bedienstete des Einsatzkommandos Cobra/DSE, der Landespolizeidirektionen und Landeskriminalämter zum Einsatz.

Meldestelle "NS-Wiederbetätigung"

"Hate Crime"-Delikte können beispielsweise auch durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen, durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Solche Hass-Delikte haben auch strafrechtliche Konsequenzen und können bei Polizeidienststellen oder der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist die Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse [email protected] Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.