Vorarlberg: Entschädigungen für Betriebe - Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet

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Geld - Symbolbild
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13 Mär 10:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eigene Abteilungen in den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet

Bregenz (VLK) – Angesichts der hohen Zahl an Entschädigungsverfahren wurden bei allen Bezirkshauptmannschaften eigene Abteilungen eingerichtet. Diese sind ausschließlich für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig. Die Verfahrensabwicklung erfolgt weitestgehend digital. Derzeit sind knapp 10.700 Verfahren anhängig. An der Erledigung der Anträge wird mit Hochdruck gearbeitet. Angesichts der großen Zahl an Anfragen und Anträgen kann es zu Verzögerungen bei den Erledigungen kommen.

Für Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen gibt es zwei Möglichkeiten einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz geltend zu machen: Jenen Beherbergungsbetrieben, welche durch die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften im März 2020 geschlossen worden sind und dadurch einen Vermögensnachteil erlitten haben, steht eine Vergütung des Verdienstentganges zu.

Zudem sind Entschädigungen für jene Fälle vorgesehen, bei welchen Lohn oder Gehalt für behördlich abgesonderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt worden ist.
Diese Form der Entschädigung steht allen Unternehmen offen. Auch selbständig erwerbstätige Personen können den Verdienstentgang aufgrund ihrer Absonderung geltend machen.

10.700 Verfahren anhängig, davon gut 1.000 für Beherbergungsbetriebe

Bei den Bezirkshauptmannschaften sind derzeit rund 10.700 Verfahren anhängig. Der Großteil der anhängigen Verfahren betrifft Anträge aufgrund von Absonderungen. Davon wiederum betrifft der Großteil Arbeitgeber:innen, welche Anträge aufgrund von abgesonderten Arbeitnehmer:innen gestellt haben. Bei einem kleinen Teil geht es um abgesonderte Selbständige.

Rund 1.050 Verfahren betreffen Beherbergungsbetriebe, welche Ansprüche aufgrund der behördlichen Schließungen im März 2020 geltend machen. Auch wenn bis zum Jahresende 2020 noch verschiedene bundesrechtliche Rahmenbedingungen abgeklärt werden mussten ist der Entschädigungsanspruch nun geklärt. Daher wurden im Großteil der Verfahren das Ermittlungsverfahren eingeleitet und Verbesserungsaufträge verschickt. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Antragsteller:innen ihre Berechnungen über den Verdienstentgang mit einem vorgegebenen Excel-Tool ergänzen müssen und ein Steuerberater die Berechnungen auf die Richtigkeit bestätigt.

Knapp 1.500 Anträge erledigt

An der Erledigung der eingelangten Anträge wird mit Hochdruck gearbeitet. In den eigens eingerichteten Abteilungen der Bezirkshauptmannschaften sind derzeit über 30 Personen mit unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß tätig. Knapp 1.500 Anträge sind bislang erledigt worden. In Anbetracht der derzeitigen Situation und der enormen Anzahl an bislang eingelangten Anfragen und Anträgen kann es dennoch zu Verzögerungen bei den Erledigungen kommen.

Um eine rasche Bearbeitung sicher zu stellen, wird bei Ansuchen um Vergütung des Verdienstentganges aufgrund einer Absonderung von unselbständigen ArbeitnehmerInnen ersucht, das dafür vorgesehene Webformular Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz (vorarlberg.at) zu verwenden. Eine neuerliche Antragstellung ist jedoch nicht erforderlich.

https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/antrag-auf-verguetung-des-verdienstentganges-nach-dem-epidemiegesetz?article_id=721863


Quelle: Land Vorarlberg



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