Innsbruck: Eintragungswoche für Volksbegehren

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Im Rathaus der Stadt Innsbruck, im Foyer des Plenarsaals (6. Stock), liegen ab 11. März insgesamt 14 Volksbegehren zur Unterschrift auf.
Foto: M. Freinhofer
01 Mär 19:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Von 11. bis 18. März stehen 14 Volksbegehren zur Einsicht und Unterschrift bereit

(IKM) Von Montag, 11. März bis Montag, 18. März 2024, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu 14 verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:

  • „Frieden durch Neutralität“
  • „Nein zu Atomkraft-Greenwashing"
  • „Parteienförderungen abschaffen“
  • „CO2-Steuer abschaffen“
  • „Energieabgaben streichen - Volksbegehren“
  • „Glyphosat verbieten!“
  • „Essen nicht wegwerfen!“
  • „Energiepreisexplosion jetzt stoppen!"
  • „Tägliche Turnstunde“
  • „Kein NATO-Beitritt“
  • „Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“
  • „Kein Elektroauto-Zwang“
  • „Neutralität Österreichs stärken“
  • „BIST DU GESCHEIT“

Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (5. Februar 2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.

Öffnungszeiten für die Eintragung

Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, im Foyer des Plenarsaals (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags bis freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr sowie am Donnerstag, 14. März auch bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen. Für den Fall, dass BürgerInnen vor der Gemeindebehörde ihre Zustimmung geben möchten, müssen diese ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) nachweisen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur

Die Unterschrift kann bis Montag, 18. März 2024, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar. MF


Quelle: Stadt Innsbruck



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