Innsbruck: Eintragungswoche für Volksbegehren

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Die Volksbegehren können im Innsbrucker Rathaus unterschrieben werden.
Foto: Stadt Innsbruck
30 Okt 19:07 2023 von Redaktion International Print This Article

Von 6. bis 13. November stehen drei Volksbegehren zur Einsicht und Unterschrift bereit

Von Montag, 6. November bis Montag, 13. November 2023 besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu drei verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:

  • Gerechtigkeit den Pflegekräften!
  • COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
  • Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in die WählerInnen-Evidenz bis zum Stichtag 2. Oktober ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützungserklärung wird als gültige Eintragung gezählt.

Geänderte Öffnungszeiten für die Eintragung
Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6102 (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags bis freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr sowie am Donnerstag, 9. November auch bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.

Für den Fall, dass BürgerInnen vor der Gemeindebehörde ihre Zustimmung geben möchten, müssen diese ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) nachweisen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur
Die Unterschrift kann bis Montag, 13. November 2023, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“, „kartenbasierte Bürgerkarte“, „ID Austria“ oder „EU Login“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.


Quelle: Stadt Innsbruck



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