Eintragungswoche für Volksbegehren

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Im Rathaus können bis 26. September sieben Volksbegehren unterstützt werden.
Foto: Stadt Innsbruck
21 Sep 12:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Einsicht und Unterschrift bis 26. September im Rathaus

Bis 26. September besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zu sieben verschiedenen Volksbegehren durch Unterschriften abzugeben. Im Innsbrucker Rathaus ist das bis Montag, 26. September, von Montag bis Samstag möglich. Folgende Begehren liegen aktuell zur Einsicht und Unterschrift auf:

  • „COVID-Maßnahmen abschaffen“
  • „Black Voices“
  • „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“
  • „RECHT AUF WOHNEN“
  • „Kinderrechte-Volksbegehren“
  • „GIS Gebühr abschaffen“
  • „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in der Wählerevidenz bis zum Stichtag am 16. August 2022 ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt.

Öffnungszeiten für die Eintragung

Die Volksbegehren liegen im 6. Stock des Rathauses im Foyer Plenarsaal (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags, mittwochs und freitags von 8.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Sonntag bleiben das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur

Die Unterschrift kann bis Montag, 26. September 2022 (20.00 Uhr) auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarte) abgegeben werden. Nähere Informationen und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.


Quelle: Stadt Innsbruck



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