Salzburg: Eingeschränkter Schulbetrieb in Bad Hofgastein

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
13 Mär 09:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

7-Tage-Inzidenz bei 1.276 / Vorsorglich Distance Learning zu Hause

(LK) Ab Montag, 15. März gelten die Ausfahrtsbeschränkungen für das gesamte Gasteinertal, kontrolliert wird von Polizei und Bundesheer an der Talausfahrt. „In Bad Hofgastein werden von den Gesundheitsbehörden außerdem vermehrt Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen verzeichnet, daher wird der Schulbetrieb eingeschränkt“, erklären Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Bildungslandesrätin Daniela Gutschi.

„Die Herausforderung für die Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen und nicht zuletzt für die Kinder und Jugendlichen wird in den nächsten Wochen wieder groß, aber derzeit gilt es in Absprache mit den Gesundheitsbehörden die Infektionsketten zu unterbrechen. Der Unterricht im Distance Learning geht weiter, auch eine Betreuung für alle, die das brauchen, ist gewährleistet“, fassen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Bildungslandesrätin Daniela Gutschi zusammen.

Die Eckpunkte zum eingeschränkten Schulbetrieb im Überblick

  • Kinderbetreuungseinrichtungen sind in Bad Hofgastein nur eingeschränkt für Kinder geöffnet, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine alternative Betreuung sicherstellen können.
  • Schulen – Volksschulen sowie Sekundarstufe 1 und 2 – werden in Bad Hofgastein auf Distance Learning umgestellt.
  • Die Kinderbetreuungseinrichtungen beziehungsweise Schulen in Bad Gastein und Dorfgastein setzen den Betrieb fort.

Weitere Eckpunkte zu den Maßnahmen im Gasteinertal

  • Vorerst von Montag, 15. März, 0 Uhr, bis 26. März, 24 Uhr
  • Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) für Personen ab 15 Jahren. Ein vorgelegter PCR Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
  • Umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden
  • Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr
  • Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten
  • Impfung befreit nicht von Testpflicht

Ausnahmen von verpflichtenden Ausfahrtstests in Salzburger Gemeinden

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn).
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Gewerblicher Güterverkehr und bei unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.



Quelle: Land Salzburg



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