Salzburg-Stadt: Eingeschränkter Parteienverkehr ab 3.11.

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Foto: Polizeirevier / Regionews / Symbolbild
30 Okt 17:18 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aufgrund der notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des Covid-19-Virus ist der Parteienverkehr in der Landespolizeidirektion (LPD) Salzburg ab 3. November bis auf Widerruf eingeschränkt.

Eine Kontaktaufnahme soll grundsätzlich auf elektronischem Weg erfolgen.
Sollte dies nicht möglich sein, können Anfragen auch telefonisch gestellt werden.
Nur in Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung können Parteien persönlich in der LPD erscheinen.

• Ein Führerscheinaustausch und die Ausstellung von Führerscheinduplikaten entfallen. Ohne Ladung gibt es keine amtsärztlichen Untersuchungen. Entzugsakte werden weitergeführt.
• Anträge auf Strafregisterauskünfte werden nur schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.
• Alle Anfragen und Terminvereinbarungen betreffend E-Card- Fotoregistrierung, elektronische Verpflichtungserklärung und Visumsverlängerung sind ausschließlich entweder schriftlich unter [email protected] oder telefonisch unter der Nummer 059133-50-2613 möglich.


E-Mail:
• Landespolizeidirektion Salzburg: [email protected]
• Sicherheits-und verwaltungspolizeiliche Abteilung (Strafamt, Verkehrsamt, Strafregisteramt, Vereins- und Versammlungswesen, ua): [email protected]

Telefon:
• LPD Salzburg: 059133-50-0
• LPD Strafamt: 059133-50-6138
• LPD Verkehrsamt: 059133-50-6210
• LPD Referat für Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Veranstaltungs-, Sprengmittel-, Pyrotechnikwesen und Strafregisteramt: 059133-50-6310



Quelle: LPD Salzburg



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