Salzburg: Ein Sicherheitsnetz für Menschen in Notlage

Slide background
Foto: Land Salzburg
14 Jän 20:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sozialunterstützung löste mit 1.1.2021 Mindestsicherung ab

(LK) Seit 1. Jänner 2021 ist die neue Sozialunterstützung in Kraft. Notwendig wurde dies aufgrund der Umsetzung des im Jahr 2019 beschlossenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes. “Sie löst nun die bedarfsorientierte Mindestsicherung ab und soll weiterhin Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Reicht das Einkommen zum Leben nicht aus oder ist man auf die Unterstützung des Sozialstaates angewiesen, soll die Sozialunterstützung individuell und ausreichend als Sicherheitsnetz dienen. „Durch die Vorgaben des Bundes war es nicht leicht, die Leistungen im bekannten Ausmaß für alle aufrecht zu erhalten. Bei der Anpassung der Gesetzeslage haben wir in Salzburg unsere Gestaltungsspielräume genützt. So können wir auch mit dem neuen Sozialunterstützungsgesetz Hilfe für Alleinerziehende, Familien oder Geringverdienende und andere Menschen in sozialen Notlagen gewährleisten“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Informationsbedarf steigt durch Umstellung

Die Umstellung von der Mindestsicherung auf die Sozialunterstützung bedeutet neben einem hohen Verwaltungsaufwand auch mehr Beratungen für das Personal in den Bezirksverwaltungsbehörden und Beratungseinrichtungen durch den gestiegenen Informationsbedarf bei den Beziehenden. „Ich möchte mich daher bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die mit hohem Engagement als Ansprechpartner für Hilfesuchende zur Verfügung stehen. Wir werden diese ersten Monate mit der Sozialunterstützung auch zum Sammeln von Erfahrungswerten nutzen um hier noch nachjustieren zu können. Ich gehe davon aus, dass uns die Praxis trotz guter Vorbereitung vor neue Herausforderungen stellen wird", so Schellhorn.

Weniger Personen bezogen Mindestsicherung

Der Vergleichsmonat Oktober zeigt im Jahr 2020 eine geringere Anzahl unterstützter Personen in der Mindestsicherung. Während es im Oktober 2019 noch 7.575 unterstützte Personen waren, sind es im selben Monat ein Jahr später nur mehr 7.007. Mit einer deutlichen Mehrheit von 69 Prozent bezogen vorwiegend alleinstehende Menschen in diesem Zeitraum Mindestsicherung. Alleinerziehende und Paare mit Kind machten insgesamt 27 Prozent der Beziehenden aus. Bei den restlichen vier Prozent handelte es sich im Oktober 2020 zum Beispiel um Pensionisten und Pensionistinnen oder auch Erwachsene mit ausschließlich volljährigen Kindern.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg