Graz: Drehscheibe: kein Alkohol für Jugendliche an Tankstellen

Slide background
Foto: Jimmy Lunghammer
14 Jän 21:12 2022 von Redaktion International Print This Article

Alk an der Tankstelle besorgen?

... und das obwohl man dafür noch zu jung ist?

Eine Drehscheibe unterstützt Tankstellenmitarbeiter:innen dabei, Alkohol nur an Jugendliche auszugeben, die auch alt genug dafür sind. Damit wird die Kontrolle beim Verkauf vereinfacht und Jugendliche geschützt.

Alterskontrollscheibe

Testkäufe haben gezeigt, dass Mitarbeiter:innen an Tankstellen sich zwar oft die Ausweise zeigen lassen, beim Rechnen aber Fehler passieren.

Die Alterskontrollscheibe schafft Abhilfe: Bei einem Kaufversuch lässt sich darauf das Alter anhand des Geburtstags sofort ablesen. Und so funktioniert es: Wenn Jugendliche Alkohol kaufen möchten, wird ein Ausweis verlangt, worauf gewisse, aber nicht alle, Kassensysteme hinweisen. Die Alterskontrollscheibe ist auffällig sichtbar und griffbereit an der Kassa angebracht und hilft Rechenfehler zu vermeiden. Lediglich einmal am Tag muss dafür das aktuelle Datum eingestellt werden.

Positiver Nebeneffekt: Die Alterskontrollscheibe ist gleichzeitig ein sichtbares Signal an die Jugendlichen und suggeriert: „Hier wird kontrolliert - hier bekommst du keinen Alkohol!"

Entwickelt wurde die Alterskontrollscheibe, die mittlerweile in der dritten Auflage vorliegt, von den WKO-Fachgruppen der Tankstellen und des Energiehandels, dem Land Steiermark und der Stadt Graz.

Kein Alkohol unter 16 Jahren

Auf der Scheibe steht auch, welcher Alkohol ab welchem Alter konsumiert werden darf:

  • In der Steiermark herrscht bis zum 16. Lebensjahr striktes Alkoholverbot. Unter 16-Jährige dürfen alkoholische Getränke weder kaufen noch besitzen noch konsumieren.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren darf Wein, Bier, Sekt, Sturm oder Most getrunken werden, jedoch nur in einer Menge, die körperlich oder psychisch nicht wesentlich beeinträchtigt.
  • Getränke mit gebranntem Alkohol - wie z. B. Schnäpse, Whisky, Wodka, Liköre und spirituosenhaltige Mischgetränke (Cola-Rum, Aperolspritzer, Cocktails, diverse Alkopops etc.) dürfen Jugendliche erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erwerben, besitzen oder konsumieren.



Quelle: Stadt Graz



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: