Graz: Digitalisierungs- und Mietförderung

Slide background
Graz

07 Sep 04:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Förderungen wieder abrufbar

Wichtige Digitalisierungsprozesse von Grazer Unternehmen sowie Büromieten von Gründer:innen werden weiter von der Wirtschaftsabteilung der Stadt Graz gefördert.

Innovative und digitale Betriebsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen, ist das erklärte Ziel der Digitalisierungsförderung, die von der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung der Stadt Graz jetzt verlängert werden konnte. Ab sofort ist es für Grazer Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen aller Branchen wieder möglich, diese Unterstützung online unter wirtschaft.graz.at abzurufen. Gefördert werden Kosten, die im Zusammenhang mit einer Digitalisierung der Betriebsprozesse stehen.

„Insbesondere die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, auf digitale Vertriebs- und Kommunikationswege zu setzen", so Wirtschaftsstadtrat Günter Riegler. „Unsere Digitalisierungsförderung unterstützt speziell die mittelständische Grazer Wirtschaft und schafft somit einen Anreiz zur weiteren Professionalisierung der Geschäftsmodelle".

Konkret sind Kosten auch förderfähig, die zur Vorbereitung, Planung oder Umsetzung eines digitalen Konzepts anfallen. Kosten für Kreativleistungen, Programmierungen aber auch Schulungskosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ebenso unterstützt werden. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten, wobei die Obergrenze bei € 5.000 pro Einreichung liegt. Nicht förderbar sind Hardware-Investitionen sowie Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalisierungskonzeptes stehen.

„Mit der Digitalisierungsförderung unterstützen wir ganzheitliche Digitalisierungsprojekte", betont Andrea Keimel, Leiterin der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung. „Das bedeutet konkret, dass die Förderung nicht für einzelne Maßnahmen, sondern für umfassende Digitalisierungsvorhaben eingereicht werden kann. Beispielsweise wird die Anschaffung eines einzelnen Computers im Lager nicht gefördert, die Digitalisierung der gesamten Lagerhaltung hingegen sehr wohl."




Quelle: Stadt Graz



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: