Österreich: Die Stromabgabe sinkt 2026, die Netzkosten driften auseinander
Seit dem 1. Jänner 2026 zahlen Österreichs Haushalte deutlich weniger Elektrizitätsabgabe, und mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist ein ganzes Bündel an Entlastungen in Kraft. Ob am Jahresende tatsächlich weniger auf der Rechnung steht, hängt allerdings weniger von diesen bundesweiten Maßnahmen ab als vom Wohnort und vom eigenen Tarif. Während der Staat bei Steuern und Abgaben zurücktritt, ziehen die Netzbetreiber in einigen Bundesländern kräftig an. Die Bilanz fällt damit für einen Haushalt in Salzburg anders aus als für einen im Burgenland.
Die Elektrizitätsabgabe für Haushalte fällt auf den EU-Mindestsatz
Die auffälligste Änderung betrifft eine Steuer, die auf jeder Stromrechnung steht. Für private Haushalte sank die Elektrizitätsabgabe von 1,5 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde, laut Finanzministerium ein Rückgang von 93,3 Prozent. Neu ist die Maßnahme nicht. Schon während der Energiekrise war die Abgabe bis Ende 2024 auf diesen Tiefstwert gesenkt, 2025 kehrte sie auf 1,5 Cent zurück, und seit heuer gilt für Haushalte wieder das EU-Minimum. Unternehmen zahlen 0,82 Cent. Spürbar entlastet diese Senkung den Durchschnittshaushalt nur in bescheidenem Rahmen, weil die Abgabe ohnehin der kleinste Posten der Rechnung bleibt.
Beeinflussbar ist davon nur ein Teil. Der reine Energiepreis macht rund 40 Prozent der Rechnung aus und hängt vom Anbieter ab, Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind dagegen vorgegeben. Weil die Tarife 2026 wieder weit auseinanderliegen, findet, wer die Strompreise vergleichen will, im Tarifkalkulator der E-Control eine neutrale Grundlage, um den Energieanteil der eigenen Rechnung zu prüfen. Am regionalen Netztarif ändert ein Anbieterwechsel nichts.
Im Burgenland steigen die Netzentgelte um 16 Prozent, in Salzburg sinken sie
Hier liegt der eigentliche Hebel, der die Entlastung wieder auffrisst oder verstärkt. Die E-Control verordnete für 2026 im Österreich-Schnitt nur 1,3 Prozent höhere Stromnetzentgelte für Haushalte, was rund fünf Euro im Jahr ausmacht. Dieser Schnitt verdeckt, wie weit die Bundesländer tatsächlich auseinanderliegen.
- Burgenland: plus 16 Prozent
- Tirol: plus 11 Prozent
- Niederösterreich: plus 7 Prozent
- Oberösterreich: plus 1 Prozent
- Wien: minus 3 Prozent
- Kärnten, Steiermark und Vorarlberg: je rund minus 2 Prozent
- Salzburg: minus 9 Prozent
Fünf von neun Bundesländern verzeichnen also sinkende Netzkosten. Hinter den Anstiegen steht ein Muster, das die Energiewende selbst erzeugt. Wo viel in den Netzausbau fließt und zugleich ein wachsender Anteil des Stroms aus eigenen Photovoltaikanlagen direkt vor Ort verbraucht wird, verteilen sich die Fixkosten der Netze auf eine kleinere Abnahmemenge. Diese Investitionen fallen unabhängig vom Verbrauch an. Sinkt parallel die durchs Netz transportierte Strommenge, steigt der Preis je Kilowattstunde fast zwangsläufig. Im Burgenland kommt der Ausbau für die Windkrafteinspeisung hinzu, wie ihn der jüngst gestartete Windpark in Neusiedl am See veranschaulicht. Salzburg dagegen profitiert von Transiterlösen, die die Kosten drücken.
Die heutige Tarifstruktur ist ohnehin nur eine Zwischenlösung. In der Steiermark, in Graz, in Tirol und Vorarlberg läuft eine Übergangsregelung beim Arbeitsentgelt noch bis Ende März. Mit der nächsten Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes wird die Entgeltstruktur ohnehin neu verordnet, frühestens zum Jahreswechsel 2026. Bis dahin bleibt der Wohnort die größere Stellschraube als jede bundesweite Steuersenkung.
Kosten vergleichen lohnt sich auch in anderen Bereichen
Der Blick auf die eigene Stromrechnung zeigt, wie groß die Unterschiede je nach Tarif und Region ausfallen können. Ein ähnlicher Vergleich lohnt sich auch in anderen Bereichen des digitalen Alltags. Wer sich beispielsweise für beste Casinospiele online interessiert, sollte nicht nur auf Bonusangebote achten, sondern auch Auszahlungsquoten, Einsatzlimits und Lizenzierung der Anbieter miteinander vergleichen. Erst die Kombination aus transparenten Konditionen und einem seriösen Angebot ermöglicht eine fundierte Entscheidung.
Wie beim Strommarkt gilt auch hier: Ein attraktiver Einstiegspreis oder ein hoher Bonus allein sagt wenig über die langfristigen Kosten oder den tatsächlichen Mehrwert aus. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote hilft dabei, unnötige Ausgaben zu vermeiden und das passende Angebot entsprechend der eigenen Präferenzen auszuwählen.
Ab 1. April 2026 greift der Sozialtarif für rund 290.000 Haushalte
Eine zweite Neuerung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zielt auf Haushalte mit geringem Einkommen. Der Sozialtarif deckelt ab 1. April 2026 den Energiepreis für die ersten 2.900 Kilowattstunden im Jahr auf 6 Cent netto. Anspruch hat, wer vom ORF-Beitrag befreit ist, also etwa Bezieher von Mindestsicherung, Mindestpension oder Notstandshilfe. Studierende sind ausgenommen. Rund 290.000 Haushalte fallen darunter. Abgewickelt wird der Tarif über die ORF-Beitrags Service GmbH, die Kosten von bis zu 60 Millionen Euro im Jahr tragen die Stromlieferanten. Bei einer Mindestpension summiert sich die Ersparnis auf etwa 300 Euro im Jahr. Gedeckelt ist dabei allein der Energiepreis. Netzentgelte, Steuern und der Ökostromförderbeitrag kommen weiterhin obenauf, weshalb die 6 Cent nicht mit dem Gesamtpreis der Rechnung zu verwechseln sind. Jenseits der 2.900 Kilowattstunden greift ein vierteljährlich festgelegter Referenzwert.
Daneben verpflichtet das Gesetz die Anbieter seit Jänner, sinkende Beschaffungskosten binnen sechs Monaten an die Kunden weiterzugeben. Wie streng diese Vorgabe in der Praxis greift, wird sich erst über die nächsten Abrechnungen zeigen.
Der Sommerrabatt von 20 Prozent gilt nur mit Smart Meter
Mit dem 1. April 2026 startet zusätzlich der Sommer-Nieder-Arbeitspreis. Zwischen 10 und 16 Uhr fällt im Sommerhalbjahr der Netzarbeitspreis um 20 Prozent, allerdings nur für Haushalte mit Smart Meter und aktiver Viertelstundenmessung. Den Vorteil hat damit vor allem, wer Verbrauch in die Mittagsstunden verlegen kann, etwa Waschmaschine, Geschirrspüler oder die Ladung des E-Autos. Für Berufstätige mit leerer Wohnung um die Mittagszeit bleibt der Effekt überschaubar. Voraussetzung ist zudem, dass der Netzbetreiber die Viertelstundenwerte automatisch verarbeitet. In manchen Netzgebieten muss die Umstellung eigens beantragt werden.
