Salzburg: Details zu den Ausfahrtstests in Radstadt und Bad Hofgastein

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Foto: LPD Salzburg/Michael Korber
03 Mär 18:58 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ab Freitag, 5. März, 0 Uhr, muss für das Verlassen der beiden Gemeinden ein negatives Corona-Testergebnis vorliegen / Überblick und Details

(LK) Aufgrund der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen und einer besorgniserregenden Inzidenz in den Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein gelten ab kommendem Freitag, 0 Uhr, Ausfahrtsbeschränkungen für die beiden Orte. Verpflichtende Ausfahrtstests ab 16 Jahren und umfangreiche Kontrollen sollen zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Hier vorab einige der Maßnahmen im Detail. Die kostenlosen Testmöglichkeiten werden ausgeweitet.

Ab Freitag, 5. März, 0 Uhr, bis Donnerstag, 18. März, 24 Uhr, gelten in den Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein verpflichtende Ausfahrtstests, entweder mittels PCR-oder Antigen-Tests für Personen ab 16 Jahren (nicht älter als 48 Stunden). Ausgenommen sind:

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“ der nicht älter als sechs Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten, die Kosten dafür sind selber zu tragen.

Impfung befreit nicht von Testpflicht

Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona –Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpften Personen verpflichtend. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist unmittelbar nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.

Die erweiterten Testmöglichkeiten ab 5. März:

Damit für die verpflichtenden Ausfahrtstests genügend Kapazitäten bereit stehen wird das Angebot an kostenlosen Tests mit Anmeldung ab Freitag entsprechend erweitert. Die Öffnungszeiten im Überblick:

Radstadt: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 16 Uhr

Bad Hofgastein: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 16 Uhr

Altenmarkt: Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr

Weitere Informationen



Quelle: Land Salzburg



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