Covid-19: Ausreisetestpflicht für den Bezirk Rohrbach

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Covid-19: Ausreisetestpflicht für den Bezirk Rohrbach
Foto: Matthias Lauber
04 Nov 16:30 2021 von Lauber Matthias Print This Article

ROHRBACH/STEYR. Der Bezirk Rohrbach ist der zwölfte oberösterreichische Bezirk, für den nun eine Ausreisetestpflicht auf Grundlage des Hochinzidenzerlasses des Bundes in Kraft tritt. Ab Freitag (05.11.2021) um 00:00 Uhr gilt damit in zwölf von 18 oberösterreichischen Bezirken eine Ausreisetestpflicht. Die Kritik an dieser Maßnahme wurde zwar in den letzten Tagen lauter, zuletzt kritisierte Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) die Maßnahme bei der Verkündung von verschärften Maßnahmen für Oberösterreich am Vormittag. "In den Bezirken Braunau am Inn, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Steyr-Land, Vöcklabruck und Wels-Land gilt schon bisher und ab Freitag, 05. November 2021 um 00:00 auch im Bezirk Rohrbach für alle Personen, die den jeweiligen Bezirk verlassen wollen, eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im jeweiligen Bezirk. Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 StundenFür den Bezirk Steyr-Stadt werden Ausreisekontrollen vorbereitet", so das Land Oberösterreich. Für Steyr würden Ausreisekontrollen derzeit laut Land Oberösterreich vorbereitet werden, heißt es weiter.


Quelle: www.laumat.at



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