Kärnten: Coronavirus - Weihnachtsregelung für Pflegeheime

Slide background
Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
22 Dez 20:38 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Beate Prettner: Heimbetreiber wurden über neue Bundesverordnung informiert – mehr Besuche am 24. und 25. Dezember erlaubt - Unterstützungen des Landes

Klagenfurt (LPD). Heute wird der Bund eine neue Verordnung für die Weihnachtstage beschließen: Besuche in Pflegeheime werden von einem Besucher pro Woche auf zusätzlich zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 24. Dezember und zwei mal zwei Personen aus einem Haushalt am 25. Dezember erhöht. Im Klartext heißt das: „Es wären de facto neun Besucher während dieser beiden Weihnachtstage möglich“, sagt Prettner. In jedem Fall sind sowohl FFP2-Masken und ein negatives Testergebnis für den Einlass erforderlich. Erforderlich ist auch eine Voranmeldung.
Ausgänge bleiben – wie gehabt - jederzeit erlaubt. Bei einer Abwesenheit, die länger als zwei Stunden dauert, muss der Bewohner - gemäß neuer Bundesverordnung - vom Pflegeheim zwingend in einem „Aufklärungsgespräch“ über Risiken und Ansteckungsgefahr informiert werden. Dauert der Ausgang länger als 24 Stunden, ist der Heimbewohner nach der Rückkehr zwei Mal wöchentlich zu testen. Die Gesundheitsreferentin appelliert: „Ich bitte vor allem bei geplanten Ausgängen bzw. Verwandtenbesuchen, sich des Risikos bewusst zu sein und alle Schutzmaßnahmen gewissenhaft zu beachten. Jeder Ausgang birgt ein Ansteckungspotenzial.“

Abgesehen von der Testung nach längerer Abwesenheit, wird dringend empfohlen, den Heimbewohnern jede Woche einen Test anzubieten: 52 Pflegeheime werden diese Testungen intern abwickeln (also durch eigenes Personal), 25 Pflegeheime führen die Tests extern durch. Hier unterstützt das Land mit einem Personalpool, der in den vergangenen Wochen zusammengestellt wurde. Was die Mitarbeiter betrifft, so sind seitens des Bundes zwei Tests pro Woche verordnet. In Kärnten wurde bereits vor drei Wochen, am 1. Dezember, eine tägliche Testung empfohlen und den Pflegeheimen die dafür notwendigen Testkits zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Heime bzw. Mitarbeiter kommen dieser Empfehlung nach.
Die Weihnachtsregelung gilt nur für den 24. und 25. Dezember. Am 26. 12. tritt österreichweit der dritte Lockdown in Kraft – ab diesem Tag gilt für die Pflegeheime wieder die Besuchsregelung „ein Besucher pro Woche“.





Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg