Kärnten: Coronavirus - Strenge Reglementierungen für Klagenfurter Pflegeheime und Amtsgebäude

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
24 Okt 14:06 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neue Verordnungen von Bund und Land verschärfen die Maßnahmen – Besuchszeiten in Pflegeheimen werden eingeschränkt – Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Amtsgebäuden ausgeweitet

Klagenfurt (LPD). Die Ampelschaltung in Klagenfurt war heute, Freitag, Thema in der Sitzung des Koordinationsgremiums. Es wurden weitere Maßnahmen festgelegt. Da der Grund für die Orange-Schaltung in den Clustern von Pflegeheimen liegt, erlässt das Magistrat eine Verordnung um die Besuchszeiten in den Heimen einzuschränken. Die Zeiten sind auf 13 bis 17 Uhr eingeschränkt. Die Verordnung gilt ab kommenden Montag.

Eine neue Verordnung gilt ab 27. Oktober auch jeweils für das Magistrat Klagenfurt, die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land und alle Gebäude der Landesverwaltung. Diese beinhaltet eine verschärfte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Parteien dürfen Amtsgebäude nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten. Bedienstete müssen den MNS nicht nur in allen Räumen außerhalb des eigenen Büros, sondern auch bei Besprechungen mit mehr als sechs Personen tragen. Raucherräume, so vorhanden, werden geschlossen, soziale Kontakte sind so gut wie möglich einzuschränken und der Abstand von einem Meter ist einzuhalten.

Die weiteren Maßnahmen des Bundes treten um Mitternacht von Sonntag auf Montag in Kraft. Dazu gehört auch, eine vom Bund erwünschte, Reglementierung der Besuchzeiten in Pflegeheimen. Zudem müsse jedes Pflegeheim ein Präventiv-Covid-Konzept erstellen.

Die aktuellen Zahlen zu Kärnten: 474 aktuell Infizierte, 109 Neuinfektionen, 30 hospitalisiert (28 stationär/2 intensiv), 1.747 bestätigte Fälle, 1.259 Genesene (+42), 14 Verstorbene, 99.065 Proben (+ 2.332, davon 1.393 Tourismustestungen).

Covid-Patienten in den Krankenhäusern: Klagenfurt 13 stationär/1 intensiv, Villach 5 stationär, Wolfsberg 1 stationär/ 1 intensiv, Spittal 7 stationär, Friesach 1 stationär, St. Veit 1 stationär.



Quelle: Land Kärnten



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