Kärnten: Coronavirus - Seit heute neue Einreisebestimmungen

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Kärnten

26 Dez 10:42 2021 von Redaktion International Print This Article

Ausbreitung Omikron-Variante: Neue Regeln für die Einreise nach Österreich – UK, Niederlande, Dänemark und Norwegen sind Virusvariantengebiete: Einreise nur mit Booster-Impfung und PCR-Test (48 Stunden)

Klagenfurt (LPD). Vor dem Hintergrund der sich sehr rasch ausbreitenden Omikron-Variante hat der Bund neue Einreiseregeln festgelegt, die mit 0.00 Uhr in Kraft getreten sind. „Einreisen ohne Geimpft oder Genesen zu sein, ist unmöglich. Für die Einreise nach Österreich sind nun ein 2G-Nachweis und zusätzlich ein PCR-Testergebnis erforderlich. Wer eine Booster-Impfung hat, benötigt keinen PCR-Test. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Nachweis, schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 12 und 15 Jahren, nach dem 31. 8. 2006 geboren, können ihren Schultest-Pass vorweisen oder ein PCR-Testergebnis. Jugendliche über 15 Jahren sind Erwachsenen gleichgestellt“, fasst Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes die aktuell geltenden Regeln zusammen.
Jugendliche über 15, die doppelt geimpft sind, benötigen also auch ein PCR-Testergebnis. Während des Aufenthaltes in Österreich selbst gilt für die Eingereisten 2G. Der nun notwendige Test für die Einreise muss von einer befugten Stelle (wie Apotheke, Teststraße) bestätigt sein. Selbsttests gelten keinesfalls.

Wer mit 2G, aber ohne PCR-Test oder ohne Booster-Impfung einreist, muss eine sofortige Quarantäne antreten, die nur mittels negativem PCR-Test zu beenden ist. Eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance ist zusätzlich erforderlich (https://entry.ptc.gv.at/).

Der Genesenen-Nachweis gilt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Als Nachweise werden ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion oder ein Absonderungsbescheid anerkannt. Ein PCR-Testergebnis ist zusätzlich nötig.

Die 2G+ Regel (Impfung + Booster ODER PCR-Test 72 Stunden) gilt für die Einreise aus allen Ländern - auch bei Tagesausflügen - aber nicht für Virusvariantengebiete.

Einreisen aus den Virusvariantengebieten Großbritannien, den Niederlanden, aus Dänemark und Norwegen sind grundsätzlich verboten. Nur mit Booster-Impfung oder zweifach Impfung mit dem Johnson-Impfstoff und zusätzlich einem PCR-Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, ist aus diesen Ländern eine Einreise möglich. Ohne Nachweis ist eine 10tägige Quarantäne anzutreten.
Für Flüge aus den Virusvariantengebieten Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia, Eswatini, Angola, Malawi und Sambia gilt ein Landeverbot.

Ausnahmen von der 2-G-Regel gelten für Schwangere und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test. Ausnahmen gibt es auch für Pendler, sie können weiterhin mit 3G-Nachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden) einreisen.

Wann ein PCR-Test nötig ist:
• 2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson): PCR-Test notwendig
• 3x geimpft (bzw. 1x mit Johnson plus Booster): kein PCR-Test
• genesen: PCR-Test notwendig
• genesen, danach 1x geimpft: PCR-Test notwendig
• genesen, danach 2x geimpft: kein PCR-Test notwendig
• 1x geimpft, danach genesen: PCR-Test notwendig
• 2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson), danach genesen: kein PCR-Test notwendig

Als vollständige Impfung gilt:
Doppelte Impfung: gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung bzw. ab dem Zeitpunkt einer etwaigen weiteren Impfung. Zwischen zweiter und dritter Impfung müssen mindestens 120 Tage liegen und zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 14 Tage.

Bei Johnson & Johnson beträgt die Gültigkeit 270 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung. Achtung! Ab 3.1.2022 ist eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson nicht mehr ausreichend, es braucht eine Auffrischung.

Sind Genesene geimpft, gilt schon die erste Dosis für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Bei der Einreise gelten ausschließlich die folgenden Impfstoffe: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca/Covishield, Johnson & Johnson, Moderna sowie Sinopharm und Sinovac. Auch Kreuzimpfungen sind zulässig.


Quelle: Land Kärnten



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