Kärnten: Coronavirus - Schülerverkehr bleibt zur Gänze aufrecht

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Foto: Land Kärnten
16 Nov 18:48 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schuschnig: Alle Schülerinnen und Schüler, die in der Schule betreut werden, können ihre gewohnten Bus- und Bahnverbindungen nutzen

Klagenfurt (LPD). Ab morgen, Dienstag, findet bis einschließlich Freitag, 4. 12. 2020, der Unterricht an allen Schulen im Wege des Distance Learning statt. Die Schulen bleiben in dieser Zeit jedoch weiter für die Betreuung und für pädagogische Unterstützung offen. „Wir werden alle Bus- und Bahnverbindungen für die Schülerinnen und Schüler weiter ohne Einschränkungen aufrecht halten. Es gibt derzeit genug andere Herausforderungen für Eltern und Kinder. Der Schülertransport bleibt gesichert“, gibt Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Montag, bekannt.

„Keine Familie, die in den nächsten Wochen die Betreuung ihrer Kindern in der Schule benötigt, muss sich Gedanken machen, wie die Kinder sicher zur Schule kommen. Die Kärntner Schülerinnen und Schüler können auch in den nächsten Wochen die Öffis für ihren gewohnten Schulweg uneingeschränkt nutzen“, betont Schuschnig. Dies wurde heute gemeinsam mit den Kärntner Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund festgelegt.

Schuschnig appelliert jedoch: „Wir müssen die Zeit des Lockdowns nutzen, um möglichst Kontakte zu vermeiden und so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu zählt auch das Vermeiden von Kontakten in den Schulen. Ich weiß selbst, dass zuhause zu arbeiten und gleichzeitig die Kinderbetreuung zu schaffen, sehr herausfordernd ist. Aber ich bitte alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, das jetzt auch zu tun.“

Weiterhin gelten im öffentlichen Verkehr besondere Schutzmaßnahmen. „Nicht nur im Bus und in der Bahn ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sondern auch auf allen Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen zuzüglich deren Verbindungsbauwerke“, betont Schuschnig. Ebenso ist gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, möglichst ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.




Quelle: Land Kärnten



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