Kärnten: Coronavirus - Maibaumaufstellen laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung unter Auflagen erlaubt

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
25 Apr 07:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung hingegen generell untersagt – Polizei und Bezirkshauptmannschaften werden kontrollieren

Klagenfurt (LPD). Er wird am 1. Mai oder an dessen Vorabend aufgestellt und gilt als Symbol des Lebens und des Wachstums: der Maibaum. Eine Tradition, die trotz der coronabedingten Einschränkungen auch heuer hochgehalten werden darf. Gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt es sich beim Maibaumaufstellen nämlich „um einen Ort der beruflichen Tätigkeit“. Demnach ist dabei grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Der Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn statt des MNS eine FFP2-Maske getragen wird.

Hingewiesen wird darauf, dass das Abhalten von 1.-Mai-Feiern im Rahmen einer organisierten Veranstaltung generell untersagt ist. Das Corona-Experten-Koordinationsgremium des Landes ersucht die Bevölkerung, sich im eigenen und im Interesse der Allgemeinheit an die Vorgaben zu halten. Die Polizei und die jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen selbstverständlich kontrollieren.




Quelle: Land Kärnten



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