Kärnten: Coronavirus - Land Kärnten, WKK und AK forcieren betriebliches Impfen

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Foto: Büro LH Kaiser
21 Jän 09:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Impfquote erhöhen, um Lockdowns und Einschränkungen zu verhindern – Land Kärnten und WK schließen weitere Vereinbarung für flächendeckendes Impfangebot in Betrieben – LH Kaiser: „Schutz für den Einzelnen, sichere Arbeitsplätze für alle – die Impfung ist das einzige Mittel im Kampf gegen ein Virus und der Garant für ein uneingeschränktes Leben und Arbeiten!“

Klagenfurt (LPD). Mit einer Vereinbarung zwischen Land Kärnten und der Wirtschaftskammer Kärnten wurde heute eine Rechtsgrundlage geschaffen, die der WKK gemeinsam mit der AK die Schaffung eines flächendeckenden Impfangebotes für Klein- und Mittelbetriebe unter 100 Mitarbeitern ermöglicht. Mit ihrer Unterschrift können LH Peter Kaiser und LHStvin Beate Prettner und WKK-Direktor Meinrad Höfferer die Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung, Beschaffung und Organisation von Corona-Impfstoffen für betriebliches Impfen in die Hände legen und die Kammer kann damit gemeinsam mit der Arbeiterkammer ein mobiles Impfteam mittels Impfbus aufstellen, dass in Kärntens Klein- und Mittelbetrieben vor Ort die Impfungen durchführt.

„Wir müssen die Impfquote erhöhen, wollen wir das Virus zurückdrängen, wollen wir Lockdowns und Einschränkungen verhindern. Wir dürfen nicht bis Februar denken, wir müssen das gesamte Jahr und mögliche Virusentwicklungen im Auge haben. Die Impfung ist der Schutz für jede Arbeitnehmerin, für jeden Arbeitnehmer, für ein sicheres Arbeitsumfeld und der Garant für den Erhalt der Arbeit, der Wirtschaftsleitung und des Wohlstandes. Die Impfung bringt uns unser uneingeschränktes Leben und Arbeiten zurück“, erklären LH Peter Kaiser und LHStvin Beate Prettner.

Für die WKK unterschrieb die Vereinbarung Direktor Meinrad Höfferer. Höfferer sagte, der Impfbus, das mobile Impfteam seien zusätzliche Angebote zu den nun vorhandenen Impfanreizen. Vor allem in Hinblick auf die Impfpflicht sei es ein Service für Unternehmen wie Mitarbeiter, die Impfung vor Ort verabreichen zu können. „Es geht um die Impfpflicht, aber auch ums Boostern und um die Impfung nach abgelaufenen Zertifikaten“, weist Höfferer hin.

Arbeiterkammerpräsident Günther Goach unterstützt das betriebliche Impfen ebenso und begründet die gemeinsam Impfaktion mit Land und WKK. „Wir wollen als Sozialpartner einen Impuls zum Impffortschritt leisten, indem wir die Impfung zu den Betrieben, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen!“, so Goach.

Die Vereinbarung sei nötig, weil die Impfungen in den Betrieben auch an das elektronische Impfregister angebunden sein müssen und die technische Infrastruktur dafür beim mobilen Impfteam gegeben sein muss. Die Infrastruktur werde laut Kaiser je nach Verfügbarkeit vom Land zur Verfügung gestellt. Zudem müsse die Beschaffung sichergestellt sein, was über die Landesimpfkoordination bei der Bundesbeschaffungsagentur möglich ist, daher wird auch für die WK Kärnten eine Freischaltung bei der BBG erfolgen. „Die Betriebe sind damit quasi Impfstellen des Landes mit Impfbeauftragten. Die WK agiert so, wie das Land bisher in Bezug auf Organisation, Beschaffung, Sicherstellung des Bestellvorganges, der Durchführung, des Impfstoffes bis hin zur Impfdokumentation agiert hat“, erklärt Prettner, daher auch die Vereinbarung.

Betriebe können sich in einem eigenen System für die Impfung vormerken und den Impfbus in Anspruch nehmen. Der Impfstoffbeauftragte hat den Impfstoffbedarf vor Ort zu erheben und damit die Anzahl der zu impfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ebenso müssen die Lagerung des Impfstoffes und die Abläufe durch den Impfstoffbeauftragten bis hin zur vollständigen Verimpfung eins Vials gewährleistet sein. Wie Gesundheitsreferentin Prettner informiert, werde die Verrechnung des gesamten mobilen Impfangebotes mittels Impfbus in den Klein- und Mittelbetrieben zwischen WK und Land Kärnten erfolgen: „Sämtliche Tarife für Ärzte, Turnusärzte, dipl. med. Personal und sonstiges Personal sind in der Vereinbarung festgehalten, die vorerst bis 31. März 2022 gilt.“, so Prettner.


Quelle: Land Kärnten



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