Kärnten: Coronavirus - Covid-Regeln gelten auch für Vierbergelauf

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Kärnten

09 Apr 18:14 2021 von Redaktion International Print This Article

Pilgern unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist erlaubt – Keine Busfahrten, keine Labestationen – Nächtliche Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen

Klagenfurt (LPD). Er hat eine lange Tradition und findet immer am 2. Freitag nach Ostern statt– wie schon im Vorjahr wird der Vierbergelauf aber coronabedingt auch heuer anders als gewohnt ablaufen. Das Pilgern ist zwar erlaubt, die Regeln dafür sind klar definiert und gelten eigentlich bereits seit Wochen: Zwischen sechs und 20 Uhr dürfen sich demnach maximal vier Personen aus zwei Haushalten mit ihren höchsten sechs minderjährigen Kindern treffen. Dabei ist zwischen haushaltsfremden Personen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Nachts – also während der Ausgangsbeschränkung von 20 bis sechs Uhr – darf der Vierbergelauf alleine oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt absolviert werden. Ausnahmen sind hierbei der nicht im Haushalt lebende Lebenspartner sowie einzelne enge Familienmitglieder wie Eltern oder Geschwister, und einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wird. Wichtig: Es dürfen dabei maximal zwei Personen aus zwei Haushalten aufeinandertreffen – der Zwei-Meter-Abstand muss hierbei nicht eingehalten werden.

Organisierte Fahrten mit Bussen sind nicht erlaubt! Das Aufstellen von Labestationen wird laut Verordnung des Gesundheitsministeriums als Gelegenheitsmarkt gewertet und ist damit nicht zulässig. Polizei und Gesundheitsämter kontrollieren die Einhaltung der Regelungen.



Quelle: Land Kärnten



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