Kärnten: Coronavirus - Besuchsverbot in Pflegeheimen und Krankenhäusern verlängert

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
04 Dez 17:35 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

In beiden Fällen wird Situation nach einer Woche neu evaluiert - Gelingt es, in den Pflegeheimen die Infektionszahlen zu senken, könnte die Regelung des Bundes in Kraft treten: Ein Besuch pro Woche von einer zuvor negativ getesteten Person

Klagenfurt (LPD). Die Besuchsregelung in den Krankenhäusern und Pflegeheimen war heute, Freitag, Thema in der Sitzung des Koordinationsgremiums. Landeshauptmann Peter Kaiser informierte im Anschluss per Videokonferenz die Medien. Sowohl in den Krankenanstalten als auch in den Pflegeheimen wurde das Besuchsverbot mit Ausnahmen in besonderen Situationen bis kommenden Sonntag, 13. Dezember, verlängert. Ausnahmeregelungen sind auch weiterhin klar definiert. Nach der kommenden Woche in der, zusätzlich zu allen anderen Schutzvorkehrungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich getestet werden, soll die Situation in den Pflegeheimen erneut evaluiert werden. Wenn es gelingt, die Zahl der Infkektionen zu senken, wird die Besuchsregelung des Bundes in Kraft treten. Diese sieht einen Besuch pro Woche von einer zuvor negativ getesteten Person vor.


Auch die medial kolportierte Information, an den Krankenhäusern in Kärnten werde bereits die Triage betrieben, konnte in der Sitzung des Koordinationsgremiums neuerlich widerlegt werden. Der Vertreter der KABEG betonte, dass die Situation auf den Kärntner Intensivstationen angespannt sei – nach wie vor aber Betten für alle zur Verfügung stünden, die eine Intensivbetreuung benötigen.



Quelle: Land Kärnten



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