Kärnten: Coronavirus - Bereits Geimpfte können Einladung zur ersten Impfung ignorieren

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
20 Apr 18:31 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Personen die nicht in den Impfstraßen des Landes geimpft werden, bleiben vorerst im System – Kuraufenthalt ist kein Grund für eine Terminverschiebung bei der Zweitimpfung

Klagenfurt (LPD). Wer bereits von Hausärztin oder Hausarzt geimpft wurde, kann die Einladung des Landes zur Coronaschutzimpfung genau wie eine darauffolgende einmalige Erinnerung einfach ignorieren. Es bedarf keiner weiteren Absage. Keinesfalls handelt es sich bei den via Mails und SMS verschickten Links um die Möglichkeit, sich für die zweite Teilimpfung anzumelden. Wer die erste Coronaschutzimpfung bei der niedergelassenen Ärztin oder dem Arzt erhalten hat, wird auch die Auffrischung dort erhalten. Die zusätzliche Einladung über die Plattform www.kaernten-impft.ktn.gv.at sorgt derzeit immer wieder für Verwunderung. Hintergrund ist, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen ihrer Patientinnen und Patienten weitermelden. Damit bleiben die Vorgemerkten vorerst in unserem System. Nur über dieses System ist es dem Land Kärnten möglich, den tatsächlichen Impfstoffbedarf zu erheben.

Eine Einladung zur Zweitipfung ist als solche deutlich erkennbar und wird rechtzeitig vor dem Termin verschickt. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Teilimpfung beträgt bei Biontech/Pfizer und Moderna sechs Wochen und bei Astra Zeneca 11 Wochen. Das Impfticket ist bereits mit Datum und Uhrzeit versehen – Verschiebungen sind nur aufgrund medizinischer Indikationen zulässig und werden im Einzelfall entschieden. Ein Kuraufenthalt beispielsweise gilt nicht als medizinischer Grund.



Quelle: Land Kärnten



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