Graz: Corona Maßnahmen ab Weihnachten

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Graz

22 Dez 10:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

aktuelle Infos für die Grazer Wirtschaft

Auch der dritte Lockdown wirkt sich natürlich auch wieder auf die Wirtschaft aus. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die aktuellen Maßnahmen und Wirtschaftshilfen.

Eine ausführliche Info finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Dienstleistungen und Handel

Das Betreten von Handels- und Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker etc.) wird bis 18. Jänner 2021 untersagt. Alle anderen Dienstleistungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. "Click & Collect" im Handel erlaubt.

Weiterhin geöffnet bleiben insbesondere:

Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.

Gastronomie und Beherbergung

Für Gastronomie und Beherbergung gibt es keine wesentlichen Änderungen, diese bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen (wenige Ausnahmen wie z. B. Betriebskantinen). Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen).

Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Ausnahmen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.

Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50 Prozent der Kapazitäten der Plätze belegt sein.

Unterstützung für Unternehmen

Der Umsatzersatz wird als Hilfsmaßnahme bis 31. Dezember 2020 verlängert.

Ab dem 16. Dezember 2020 können jene direkt betroffene Unternehmen, die nach dem 7. Dezember weiterhin behördlich geschlossen bleiben müssen, einen Lockdown-Umsatzersatz auf Finanzonline beantragen.

Als Vergleichszeitraum dient dabei der Umsatz vom Dezember 2019. Auch körpernahe Dienstleister haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Umsatzersatz im Ausmaß von 50 Prozent.

Der Umsatzersatz kommt nun auch für indirekt betroffene Branchen. Dazu zählen etwa Zulieferer, die unter der Schließung ihrer Unternehmenskunden leiden, wie etwa der Gastronomie, vom Bäcker über den Gemüsehändler, Veranstaltungstechniker bis zu diversen anderen Dienstleistern. Die Gestaltung der Richtlinie und die Ermittlung der Einbußen werden hier allerdings komplexer ausfallen als bei den direkt Betroffenen.

Zusätzlich können alle Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten beantragen. Weitere Infos finden sie hier.

Ausgangsbeschränkung:

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird von 26. Dezember bis 18. Jänner wieder auf eine generelle Ausgangsbeschränkung ausgedehnt und gilt den ganzen Tag.

Weihnachten:

Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von maximal 10 Personen aus maximal 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.

Freitesten:

Von 15. bis 17. Jänner sind österreichweite Massentests geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden. Ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung um eine Woche, also bis inklusive 24. Jänner und überall, wo sonst MNS vorgeschrieben ist (z. B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen), ist eine FFP 2 Maske zu tragen.



Sport und Freizeitbetriebe

Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z. B. Langlauf-Loipen und Eislaufplätze). Seilbahnen und Zahnradbahnen (Skilifte) dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbesondere FFP 2 Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Die Bundesländer können weitere Vorgaben vorsehen.

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen (wie z. B. Theater, Tanzschulen, Kinos etc.) wird weiterhin verboten sein - voraussichtlich bis 18. Jänner 2021.

Schulen

Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.

Generelle Öffnungen ab 18. Jänner 2021 (unter strengen Auflagen insbesondere negative Corona-Tests) vorgesehen.

Kontakt

Als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen wir Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und informieren.

UNSERE SERVICEHOTLINES (07:00 Uhr - 17:00 Uhr):Mag. Reinhard Hochegger: +43 664 60 872 4804Mag. Andreas Morianz: +43 664 60 872 4820

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Quelle: Stadt Graz



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