Landeck: COVID 19 Bestimmungen - "spontane" Zweitwohnsitze

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Foto: LPD NÖ
30 Jän 08:30 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

COVID 19 Bestimmungen: Verstärkte Kontrollen in Beherbergungsbetrieben zur Überprüfung von Zweitwohnsitzen in St. Anton am Arlberg sowie im Stanzertal

Beginnend mit 29. Jänner 2021 werden im Zusammenhang mit den aktuellen COVID 19 Verordnungen von der Polizei im Auftrag bzw. enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Einbeziehung der betreffenden Gemeinden die Kontrollen von Beherbergungsbetrieben, insbesondere zur Überprüfung von Zweitwohnsitzen im Bezirk Landeck, speziell in der Gemeinde St. Anton am Arlberg und im Stanzertal, weiter intensiviert. Ziel des erweiterten Kontrollkonzeptes ist es einerseits allfällige Übertretungen nach dem Meldegesetz festzustellen, die widmungskonforme Verwendung von Zweitwohnsitzen zu überprüfen und andererseits allfällige Umgehungen/Übertretungen der COVID-19-Einreiseverordnung ausfindig zu machen und in weiterer Folge die entsprechenden gesundheitsbehördlichen Maßnahmen einzuleiten.

15 Einsatzkräfte der Polizei führten gemeinsam mit Vertretern der Gesundheitsbehörde und der Gemeinde St. Anton bereits heute Abend eine Schwerpunktkontrolle im Bereich der Beherbergungsbetriebe in St. Anton am Arlberg durch. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Einhaltung der Bestimmungen des Meldegesetzes und der COVID-19-Einreise- und Notmaßnahmenverordnung gelegt.

Im Zuge der Kontrollen von 44 Unterkünften und 133 Personen konnten 96 Anzeigen (Notmaßnahmenverordnung, Meldegesetz, Einreiseverordnung ua.) erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben werden. Weiters wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Es wurden unter anderem Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen kontrolliert und angezeigt. Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Einreise- bzw. Notmaßnahmenverordnung beträgt bis zu 2.180 Euro.

"Die Kontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Unterstützung der Gemeinde St. Anton konnten von der Polizei sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften durchgeführt werden," zeigte sich Bezirkspolizeikommandant Obstlt Christoph Patigler über den Kontrollablauf zufrieden.

"Umgehungen von gesetzlichen Vorschriften werden nicht geduldet. Mit einer Erhöhung des Kontrolldruckes durch Polizei und Behörden müssen alle, die versuchen, die strenge Gesetzeslage zu umgehen, damit rechnen, dass sie die volle Härte des Gesetzes trifft. Auf Gesetzesübertretungen in diesem Zusammenhang stehen strenge Strafen, da es sich um kein Kavaliersdelikt handelt," sagte der stellvertretenden Bezirkshauptmann von Landeck, Mag. Siegmund Geiger.



Quelle: LPD Tirol



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