Burgenland: Rasche Hilfe bei Mietrechtsproblemen

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Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und Mag. Dominik Schmidt, Bürgerservicestelle Konsumenten- und Mietrechtsberatung, sehen beim Mietrecht gesetzlichen Reformbedarf und forcieren das kostenlose Beratungsservice
Foto: Bgld. Landesmedienservice
26 Okt 11:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst sieht gesetzlichen Reformbedarf und forciert kostenloses Beratungsservice

Immer mehr Burgenländerinnen und Burgenländer leben in Miet- und Genossenschaftswohnungen. Auf sie kommen mit Fragestellungen zu Maklerprovisionen, Ablösen, Instandhaltungspflicht, Schimmelbildung uvm. unterschiedlichste Probleme zu. „Das Mietrecht ist eine komplexe und komplizierte Materie. Mietrechtliche Bestimmungen finden sich verstreut in verschiedenen Gesetzen. Es gibt zwingende Vorschriften und Vorschriften, die vertraglich außer Kraft gesetzt werden können, aber darüber Bescheid wissen, was nun rechtens ist, tun die Wenigsten. Deshalb habe ich bereits per 1. März 2005 ein kostenloses Mieterberatungsservice im Rahmen der Konsumentenschutzberatung installiert. Diese Beratungsstelle soll den Burgenländerinnen und Burgenländern als erste Anlaufstelle dienen, wenn rechtliche Probleme mit Maklern und Vermietern auftreten“, so Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst am 25. Oktober 2017 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Mag. Dominik Schmidt, Bürgerservicestelle Konsumenten- und Mietrechtsberatung.

Umfassender Reformbedarf des Mietrechts
Das im Jahr 1981 erlassene Mietrechtsgesetz (MRG) ist mittlerweile mehr als 35 Jahre alt und stark reformbedürftig! „Es ist höchst an der Zeit, das Mietrechtsgesetz für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen! Zahlreiche Ausnahmebestimmungen, Novellierungen und Übergangsregelungen machen es nahezu unmöglich, den Durchblick zu bewahren, was nun die Rechte und Pflichten als Mieter sind. Fehlinterpretationen sind vorprogrammiert, was für den Mieter unter Umständen fatale Folgen haben kann“, betonte Dunst.

Ende der Mietvertragsgebühr
Vor rund zwei Wochen wurde das Ende der Mietvertragsgebühr für Wohnungen beschlossen. Derzeit haben Vermieterinnen und Vermieter einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der Miethöhe abhängige Mietvertragsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird in der Regel auf den Mieter oder die Mieterin überwälzt. Durch diese Gesetzesanpassung ersparen sich die Mieterinnen und Mieter rund 50 Millionen Euro.

Forderung - Weg mit den Maklergebühren für Mieterinnen und Mieter
„Ich spreche mich klar dafür aus, dass der Erstauftraggeber, das ist meist der Vermieter, die anfallende Maklerprovision bezahlen soll. Befristungsmöglichkeiten sollten nur bei einem sachlich gerechtfertigten Grund möglich sein, wie beispielsweise begründeter Eigenbedarf des Vermieters. Die Abrechnung der Betriebskosten ist nach wie vor eine ‚Denksportaufgabe‘ - auch dadurch bedingt, dass diese nur 1x im Jahr anfällt und somit auch eine gewisse Routine fehlt. Ich könnte mir vorstellen, den Katalog der Betriebskosten dahingehend abzuändern, dass nur jene Betriebskosten der Mieter zu bezahlen hat, die er auch tatsächlich verursacht bzw. beeinflussen kann, d.h. Betriebskosten im eigentlichen Sinne. Dies hätte sicherlich eine Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung zur Folge“, erklärte dazu die Konsumentenschutzlandesrätin.

Steigende Beratungszahlen
Der Bedarf an mietrechtlicher Information ist größer denn je, weshalb eine kompetente und kostenlose Anlaufstelle unbedingt erforderlich ist. Dunst dazu: „Die jährlich steigenden Zahlen in der Mietrechtsberatung sprechen eine klare Sprache. Waren es 2005 noch 117 Beratungen zu diesem Themenkomplex, so gab es 2016 bereits 630 mietrechtliche Anfragen. Im Jahr 2016 betrafen 48 % aller Anfragen in Richtung Konsumentenschutz den Bereich Mietrecht. Gerade im Zusammenhang mit dem Bereich Mietrecht - da sehr komplex - möchte ich die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches hervorheben. In Eisenstadt und Jennersdorf ist dies nach Voranmeldung grundsätzlich jederzeit möglich, da hier unsere Juristen sitzen. Damit der Anfahrtsweg jedoch auch von anderen Bereichen des Burgenlandes nicht allzu beschwerlich ist, habe ich vor Jahren Außensprechtage ins Leben gerufen, die sich größter Beliebtheit erfreuen! Eine Beratung ist 14-tägig an Freitagen an den Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Oberwart und Güssing nach Voranmeldung möglich. Voranmeldung deshalb, um Wartezeiten vorzubeugen, da diese Termine sehr gut angenommen werden. Aktuelle Termine sind auf unserer Homepage via Internet abrufbar. Auf unserer neuen Serviceseite www.guterrat.org wird man direkt mit allen wichtigen Infos zum Thema Konsumentenschutz, Kontakten sowie Terminen verlinkt.“




Quelle: Land Burgenland



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