Salzburg: Bund gibt neue Regeln für Hotspot-Gebiete vor

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Corona Test Kontrollen Ausreise in Radstadt
Foto: Land Salzburg / Neumayr – Leopold
08 Mär 22:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bei Ausreise: PCR-Test gilt 72 Stunden, Testpflicht ab 10 Jahren / Ausnahmen für Güterverkehr und bei Gerichts- oder Behördenterminen

(LK) Vom Gesundheitsministerium wurden per Erlass neue Regeln für Hochinzidenz-Gebiete, also Gemeinden oder Bezirke mit eine besonders hohen 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen, festgelegt. Damit gelten ab Mittwoch, 10. März 2021, für die Ausreise aus den aktuell betroffenen Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein neue Bestimmungen.

  • Ein vorgelegter PCR Test ist jetzt 72 Stunden lang gültig (bisher 48 Stunden), die Gültigkeit für den Antigentest bleibt hingegen bei 48 Stunden.
  • Ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Covid-19-Infektion ist nur noch für drei Monate gültig (bisher 6 Monate)
  • Testpflicht besteht ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (bisher vollendetes 15. Lebensjahr)

Ausnahmen für Güterverkehr und Behördenwege

Keine Testpflicht bei der Ausreise gilt für den gewerblichen Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.


Quelle: Land Salzburg



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