Österreich: Brickwise: Gesetz aus 1874 ermöglicht grundbücherliche Besicherung digitaler Immobilienanteile

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Brickwise: Gesetz aus 1874 ermöglicht grundbücherliche Besicherung digitaler Immobilienanteile
Foto: Brickwise
28 Feb 12:00 2022 von OTS Print This Article

Brickwise hat einen Weg gefunden, wie ein indirektes Immobilieninvestment auch ohne namentlichen Eintrag mit einer grundbücherlichen Sicherheit ausgestattet werden kann.

Wien (OTS) - Das direkte Investment in eine Immobilie geht üblicherweise mit der Eintragung der Käufer:in in das Grundbuch einher. Brickwise hat einen Weg gefunden, wie ein indirektes Immobilieninvestment auch ohne namentlichen Eintrag mit einer grundbücherlichen Sicherheit ausgestattet werden kann - basierend auf einem knapp 150 Jahre alten Gesetz.

Das Gründerteam von Brickwise rund um Dr. Michael Murg und Dr. Klaus Pateter war seit der Idee zu Brickwise vor allem mit einer Frage konfrontiert: Wie können Brickwise-Investor:innen wie Immobilieneigentümer:innen profitieren und ihre digitalen Immobilienanteile grundbücherlich besichert werden. Letzteres wird nun durch ein besonderes Pfandrecht auf Basis des sogenannten Teilschuldverschreibungskuratorengesetz aus dem Jahr 1874 (kurz: Kuratorengesetz) möglich.

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Pfandrecht ist das Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz als Kollektivpfandrecht für Inhaber:innen von Teilschuldverschreibungen, wozu auch die bei Brickwise gehandelten digitalen Immobilienanteile zählen, ausgestaltet. Das Besondere an einem Kollektivpfandrecht ist, dass die aus dem Pfandrecht berechtigte Person nicht namentlich in das Grundbuch eingetragen werden muss. Stattdessen wird das Pfandrecht zugunsten aller Inhaber:innen eines bestimmten Wertpapiers (welches bei Brickwise mittels einer internationalen Wertpapierkennnummer, kurz: ISIN, die durch die Österreichische Kontrollbank vergeben wird, eindeutig identifiziert wird) eingetragen. Auf diese Art und Weise ist das Investment des oder der Inhaber:in des betreffenden Wertpapiers automatisch auch pfandrechtlich in Höhe des Ausgabebetrages besichert. Die digitalen Immobilienanteile, bei denen es sich rechtlich um tokenisierte Genussscheine handelt, werden basierend auf diesem Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen.

Für all jene, die über Brickwise in Immobilien investieren, bedeutet dies, dass ihr Anspruch auf anteilige Partizipation am Überschuss aus den Nettomieteinnahmen sowie an einem allfälligen Veräußerungserlös ab der Eintragung des Pfandrechts in Höhe des Ausgabebetrages grundbücherlich besichert ist. Im Falle einer exekutiven Verwertung der Immobilie, z.B. im Rahmen eines Exekutions-oder Insolvenzverfahrens, werden die Inhaber:innen des Pfandrechts in Höhe des Ausgabebetrags vorrangig, also vor allfälligen anderen Gläubigern, bezahlt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich ein Immobilieninvestment über Brickwise ganz wesentlich von den gängigen Investments über Crowdfunding-Plattformen - diese bieten in aller Regel keine grundbücherliche Sicherheit.

Brickwise

Das Gründerteam von Brickwise besteht aus IT-Spezialisten und Kapitalmarktexperten rund um den Grazer Finanzwissenschafter Michael Murg. Als Leiter des Instituts für Bank- und Versicherungswirtschaft an der FH JOANNEUM beschäftigte sich Murg seit vielen Jahren mit der Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Data Analytics und den Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie am Finanzmarkt. Auf Grundlage seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickelte er über zwei Jahre gemeinsam mit dem auf Digitalisierung und Technologierecht spezialisierten Rechtsanwalt Klaus Pateter, dem Experten für Compliance im Bank- und Wertpapiersektor Marco Neumayer und dem Blockchain- und Cybersecurity-Spezialisten Valentin Perkonigg die digitale Immobilienhandelsplattform Brickwise.


Quelle: OTS



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