Vorarlberg: Breite Allianz für den Tierschutz

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Breite Allianz für den Tierschutz::
Foto: Land Burgenland
11 Sep 03:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LandestierschutzreferentInnen-Konferenz: Landesrat Ganter begrüßt die umfassende Erörterung und gemeinsame Position zu aktuellen Tierschutzfragen

Stadtschlaining (VLK) – Bei der Konferenz der TierschutzreferentInnen der Länder am Freitag, 9. September, im burgenländischen Stadtschlaining haben die Teilnehmenden in vielen wesentlichen Fragen Einigkeit erzielt. Zu fünf Tagesordnungspunkten – bezüglich Meldepflicht nach dem Tierschutzgesetz, Qualzucht, Tierhaltungsverbotsdatenbank, ritueller Schlachtung sowie Tierhaltung auf Vollspaltenböden – konnten einstimmige Beschlüsse gefasst werden. Landesrat Christian Gantner begrüßt die Ergebnisse der Konferenz, die nun dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegt werden. „Durch die hohe Übereinstimmung bei diesen Themen haben die Länder eine breite Allianz für den Tierschutz geformt“, so Gantner.

Beim einstimmig verabschiedeten Beschluss zur Meldepflicht nach dem Tierschutzgesetz ging es um die Einführung regelmäßiger Schulungen von Mitarbeitenden in der Tierkörperverwertung, um schwere tierschutzrechtliche Verstöße erkennen zu können.

Mit der Thematik der Qualzucht hat sich bereits eine Arbeitsgruppe sehr intensiv befasst. Über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Qualzucht und die Anforderung an die Zucht, dass Haustierpopulationen frei von Qualzuchtmerkmalen werden, sowie in Bezug auf ein Zertifizierungssystem für Zuchttiere sollen die Bundesländer ehebaldig informiert werden.

Weiters wiesen die TierschutzreferentInnen auf den bereits in ihrer letzten Konferenz beschlossenen Punkt hin, wonach eine österreichweite Datenbank für Tierhaltungsverbote und rechtskräftige Verwaltungsstrafen eingerichtet werden soll. Mit einer bundesländerübergreifenden Datenbank soll ein zweckmäßiger Vollzug gewährleistet werden.

Im Zusammenhang mit der rituellen Schlachtung soll – unter Berücksichtigung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes – geprüft werden, inwiefern diese nach den Grundsätzen des österreichischen Tierschutzrechtes und unter Beachtung der rituellen Vorgaben aller in Österreich anerkannten religiösen Gemeinschaften möglich ist.

Bei der Tierhaltung auf Vollspaltenböden werden die zuständigen Bundesminister ersucht, sich auch auf EU-Ebene für ein Verbot einer solchen Haltung einzusetzen. Auf nationaler Ebene soll – neben der Untersagung der Haltung von Schweinen auf unstrukturierten Vollspaltenböden ab 2040 – ein langfristiges Konzept für ein Verbot der Aufstallung von Rindern und Schweinen auf Vollspaltenböden erarbeitet und ein generelles Verbot des Neubaus solcher Systeme normiert werden.


Quelle: Land Vorarlberg



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