Bisher kein Fall von Vogelgrippe in Innsbruck

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Derzeit sollte die Fütterung und Tränkung von Geflügel nur im Stall oder unter Dach erfolgen.
Pexels/Alexa Fotos
26 Jän 07:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Meldepflicht für tote Wasser- und Greifvögel sowie Erkrankungen bei Geflügel

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Vogelgrippe in ganz Europa gelten seit 10. Jänner dieses Jahres Vorsichtsmaßnahmen in Österreich. Vergangene Woche wurde in einem Tierpark im Unterland der erste Fall von Vogelgrippe in Tirol bestätigt. In Innsbruck ist bisher kein Fall von Vogelgrippe bekannt.

„Wir bitten die Bevölkerung dennoch, aufmerksam zu sein. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sind auf jeden Fall der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, also der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden“, betont der für Gesundheit und Veterinärwesen zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc: „Auch für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gilt bei unklaren Erkrankungen oder vermehrten Todesfällen innerhalb der Herde eine Meldepflicht.“

Engmaschiges Monitoring

„Derzeit wird von uns ein engmaschiges Monitoring durchgeführt“, erläutert Amtstierärztin Mag.a Elisabeth Gilhofer vom städtischen Referat für Veterinärmedizin. „Wir schicken regelmäßig Proben an das zuständige Labor, bis jetzt ist bei uns aber glücklicherweise kein positiver Fall von Vogelgrippe aufgetreten.“

Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, zum Beispiel durch Fütterung im Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Aus gegebenem Anlass weist das Referat für Veterinärmedizin darauf hin, dass jede Geflügelhaltung beim Stadtmagistrat registriert werden muss.

Hintergrund

Die Aviäre Influenza – Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt – ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von großer Bedeutung. Für den Menschen stellt das derzeit grassierende Virus vom Stamm H5N1 keine Gefahr dar.MD


Quelle: Stadt Innsbruck



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