Villach: Betrunken gegen Auto gefahren und dann zu Fuß geflüchtet

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Polizeiauto - Symbolbild
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18 Jän 09:06 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 18.01.2022 um 00:26 Uhr wurde die Polizei nach Villach, Untere Fellach, gerufen, da dort der Lenker eines schwarzen Pkws offensichtlich im alkoholisierten Zustand Fahrzeuge beschädige. Kurz davor zeigte bereits ein anderer Verkehrsteilnehmer an, dass ihm ein schwer beschädigter schwarzer Pkw entgegenkam.

Am Einsatzort konnte eine männliche Person zu Fuß wahrgenommen werden. Diese Person, ein 42-jähriger Villacher, war den Polizisten persönlich bekannt und wirkte stark alkoholisiert. Auf die Frage, ob er ein Fahrzeug gelenkt habe, gab dieser an lediglich zu Fuß unterwegs zu sein und kein Fahrzeug zu besitzen. Daher wies er auch keinen Führerschein vor.

Schließlich kam eine Augenzeugin zur Amtshandlung und gab an, dass sie gesehen hätte, wo er den stark beschädigten Pkw geparkt hätte. Der Pkw wies erhebliche Schäden im Bereich der linken vorderen Front auf, sowie war beim linken Vorderrad nur mehr die Felge zu sehen. Die Heckscheibe, sowie die linke, hintere Fahrzeugscheibe war eingeschlagen. Laut Zeugenaussagen hat der 42-jährige seinen Wagen selbst mutwillig beschädigt und wie von Sinnen auf seinen Pkw eingeschlagen. Am Beifahrersitz lag ein blutverschmierter Schlüssel und die Motorhaube des angeführten PKWs war noch warm. Eine Anfrage ergab, dass es sich beim 42-jährigen um den Fahrzeugbesitzer handelt.

Der 42-jährige verneinte jedoch weiterhin, dass er der Fahrzeugbesitzer sei und wollte die Örtlichkeit verlassen. Er wurde mehrmals aufgefordert zur Sachverhaltsklärung anwesend zu bleiben. Der Mann wurde jedoch zunehmend aggressiver und ging schließlich auf die Beamten los und beschimpfte sie. Da er sich trotz mehrmaliger Abmahnung nicht beruhigte, musste er schließlich festgenommen werden. Bei der Personskontrolle konnte auch der Fahrzeugschlüssel vorgefunden werden.

Der 42-jährige wurde ins Polizeianhaltezentrum Villach gebracht. Er wird im Laufe des 18.01. einvernommen werden. Er wird nach Abschluss der Ermittlungen angezeigt.



Quelle: LPD Kärnten



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