Am 13. Oktober 2026 bestellte eine 35-jährige, österreichische Staatsangehörige über einen Onlineshop einen Fahrradanhänger samt Zubehör. Im Zuge des Bestellvorganges erhielt die Frau via E-Mail eine Zahlungsaufforderung, woraufhin sie den auf ein ausländisches Konto überwies. Nachdem die bestellten Waren nicht geliefert wurden und die Frau feststellte, dass es sich bei dem Onlineshop um einen Fakeshop handelt, erstattete sie die Anzeige bei der Polizei. Durch die Tat entstand ihr ein Gesamtschaden in der Höhe eines niederen vierstelligen Eurobetrages. Nach Abschluss der Erhebungen wird Bericht an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erstattet.
Quelle: LPD Tirol
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