Graz: Bebauungsplan Zusertalgasse - Hochsteingasse

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Graz

13 Sep 06:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Die Eigentümerin des Grundstückes 1298, KG Geidorf hat die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt zwischen der Zusertalgasse und der Hochsteingasse und ist ca. 12.300 m² groß.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Wann: Am Montag, dem 14. September 2020, Einlass ab 17:30 Uhr, Beginn um 18 Uhr

Wo: Bischöflicher Campus Augustinum, Festsaal, Lange Gasse 2, 8010 Graz

Covid-19-Hinweis: Begrenzte Platzanzahl; Anmeldung unbedingt erforderlich. Sie können sich online auf www.graz.at/termine unter dem Punkt „BürgerInnenbeteiligung Veranstaltungen" anmelden - oder telefonisch unter +43 316 872-3531. Um im Falle der Erkrankung einer teilnehmenden Person mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können werden bei der Anmeldung Ihre Kontaktdaten benötigt. Ihnen wird vor Ort ein Sitzplatz zugewiesen. Bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Mit einem Bebauungsplan

Mit einem Bebauungsplan werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Reines Wohngebiet - Aufschließungsgebiet (III.02)" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 24. September 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4717 und Email-Adresse [email protected] der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Michael Mayer, zur Verfügung.



Quelle: Stadt Graz



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