BMI: 14 neue Polizeiärztinnen und Polizeiärzte

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Polizeiauto - Symbolbild

06 Sep 13:51 2022 von Redaktion International Print This Article

Expertinnen und Experten unterstützen in vielen Bereichen der Polizeiarbeit – Sektionschef Karl Hutter dankt für Einsatz rund um die Uhr und die vielen Stunden im Nachtdienst

Am 5. September 2022 hat Karl Hutter, Leiter der Sektion I (Präsidium), 14 Polizeiärztinnen und Polizeiärzten in Wien das Dekret zum Abschluss des Grundausbildungslehrgangs verliehen. „Vielen Dank, dass Sie sich entschieden haben, für die Menschen in Österreich und das Innenministerium zu arbeiten. Und vielen Dank für Ihren Einsatz rund um die Uhr und die vielen Stunden im Nachtdienst. Als Expertinnen und Experten unterstützen Sie mit Ihrem Wissen in vielen Bereichen der Polizeiarbeit und übernehmen eine große Verantwortung“, sagte Hutter.

Der Sektionschef dankte dem chefärztlichen Dienst im Innenministerium für die Unterstützung und Ausrichtung des Lehrganges. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Abteilung für den chefärztlichen Dienst machen diese Ausbildung erst möglich, vielen herzlichen Dank.“

2010 wurde vom chefärztlichen Dienst des Innenministeriums ein Grundausbildungslehrgang geschaffen, der einen fundierten, qualitativ hochwertigen und bundesweit einheitlichen Ausbildungs-Standard für die Polizeiärztinnen und Polizeiärzte bietet.

Ausbildungsinhalte

Der Grundausbildungslehrgang ist für jede Polizeiärztin und jeden Polizeiarzt verpflichtend zu absolvieren und wird mit einer Dienstprüfung abgeschlossen. Zu den Inhalten der Grundausbildung gehören unter anderem rechtliche Vorträge zu Verkehrsrecht, Medizinrecht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Das Curriculum besteht aus vier Modulen und wird als dreitägige Blockveranstaltung mit 96 Unterrichtseinheiten abgehalten.

Von der österreichischen Ärztekammer (ÖAK) wird diese Ausbildung anerkannt und die Absolventinnen und Absolventen bekommen 96 Diplomfortbildungspunkte angerechnet. Das Diplom dient den Ärztinnen und Ärzten als Nachweis der Absolvierung von kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung und dokumentiert den strukturierten Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch für Honorarärztinnen und Honorarärzte wird der Lehrgang von den Landespolizeidirektionen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Aufgabenfelder

In den Aufgabenbereich der 67 in Österreich tätigen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der 76 Honorarärztinnen und -ärzte der Polizei fallen beispielweise die Beurteilung von Körperschäden, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, Betreuung von Häftlingen im Polizeianhaltezentrum, Haftfähigkeitsbeurteilungen, Sachverständigentätigkeit sowie Feststellung von Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung im Straßenverkehr.



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