BH Klagenfurt-Land erlässt Platzverbot im Bereich der Wasserabwurfstelle auf der Bärentaler Kotschna

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22 Sep 13:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

BH Leitner: Verordnung gemäß Sicherheitspolizeigesetz

Klagenfurt (LPD). Die Katastrophenschutzübung „Airplane Crash Karawanken 2019“ findet derzeit im Rosental statt. Beübt wird der Bezirkskrisenstab Klagenfurt-Land unter der Leitung von Bezirkshauptmann Johannes Leitner. ACHTUNG REAL: Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land hat gerade eine Verordnung gemäß Sicherheitspolizeigesetz erlassen und ein Platzverbot im Bereich der Wasserabwurfstelle auf der Bärentaler Kotschna im westlichen Bereich des Bärensattels in einer Seehöhe von 1698 m im Umkreis von 600m um den Gipfel des Bärensattels erteilt.


Die Verordnung wurde kurzfristig notwendig und wird aus Sicherheitsgründen erlassen. Hier die Verordnung im Wortlaut:


VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land Gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 idgF, erlässt die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land folgende Verordnung:


PLATZVERBOT


1. Da auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es werde in 9181Feistritz i. R., im Bereich der Bärentaler Kotschna, im Bereich der Abwurfstelle im westlichen Bereich des Bärensattels in einer Seehöhe von 1698 m im Umkreis von 600m um den Gipfel des Bärensattels

• eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen und

• eine allgemeine Gefahr für Eigentum in großem Ausmaß entstehen,

• wird von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land als Sicherheitsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 SPG das Betreten des unter Punkt 1. dargestellten Gefahrenbereiches und der Aufenthalt in ihm verboten und die Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklärt.

Diese Verordnung bezieht sich auf den og. Bereich.

Am angeführten Ort dürfen sich – abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes – folgende Personen weiterhin aufhalten:

• Angehörige der Rettung bzw. des Samariterbundes,

• Angehörige der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes,

• Angehörige des Bundeheeres

• Angehörige der Feuerwehr,

• Angehörige der Bergwacht,

• Angehörige der Bergrettung,

• sowie weitere Angehörige von Einsatzorganistionen im Zuge der Übung „Airplanecrash Karawanken“

• Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land und

• Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land.

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land ermächtigt die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Personen, welche sich nicht mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land in dem unter Punkt 1. dargestellten Bereich aufhalten, aus dem Gefahrenbereich zu weisen.

Diese Verordnung tritt am 21.09.2019 um 09.30 Uhr, unmittelbar nach ihrer Verlautbarung in Kraft. Um einen möglichst weiten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen, erfolgt die Kundmachung durch

• Verlautbarung durch Medien über S5

• Megaphon – durch die Einsatzkräfte der Polizei vor Ort

Diese Verordnung wird aufgehoben, sobald die Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist, und tritt jedenfalls am 21.09.2019 um 24 Uhr nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft.

Hinweis: Wer dem Platzverbot zuwider den Gefahrenbereich betritt oder sich in ihm aufhält, begeht gemäß § 84 Abs. 1 Z 1 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu € 500,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.



Der Bezirkshauptmann: Mag. Johannes Leitner, MBA




Quelle: Land Kärnten



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