Kärnten: Autismus: 1,4 Mio. Euro für Assistenzleistungen in Schulen

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Kärnten

30 Nov 19:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner: Ziel ist es, den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, um so allen Kindern die bestmögliche Schulbildung zu ermöglichen

KLAGENFURT. „Bildung ist das A und O für alle Kinder, sie ist ihre Zukunft und damit auch unsere“, sagt Bildungsreferent LR Daniel Fellner und betont dabei unsere Pflicht, bestmögliche Bildungsbedingungen zu gewährleisten. Fellner: „Es liegt an uns, dafür zu sorgen, dass jedes Kind einen gleichwertigen Zugang zu Bildung hat. Das bedeutet natürlich auch, die Rahmenbedingungen dort, wo es notwendig ist, so anzupassen, dass auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufgrund von Behinderungen ihr Potenzial bestmöglich entfalten können.“ Inklusion sei ein wichtiger Bestandteil im Bildungskonzept, ergänzt Fellner und sagt: „Es geht darum, voneinander zu lernen.“

Kinder, die eine Autismusspektrumstörung aufweisen, benötigen beispielsweise oftmals zusätzliche Assistenzleistungen im schulischen Umfeld sowie ein sozial kompetentes Umfeld an Regelschulen, um am Unterrichts- und Schulgeschehen bestmöglich teilhaben zu können. Diese Assistenzleistungen werden über die sogenannten ASS-Richtlinie, welche den Anwendungsbereich, die Fördervoraussetzungen, den Verfahrensablauf sowie die Kostenteilung zwischen Land und Schulerhalter regelt, finanziert.

Auf Basis der genehmigten Assistenzleistungen für das Schuljahr 2023/2024 ist von Gesamtkosten von rund 1,4 Mio. Euro auszugehen. Bildungsreferent Fellner unterstreicht die Wichtigkeit dieser Mittel: „Das ist eine wichtige Investition, die Schülerinnen und Schülern mit einer Autismusspektrumstörung eine ansprechende schulische Ausbildung ermöglicht und ihnen so den Weg für eine vielversprechende Zukunft ebnet.“

Bereits im Jahr 2008 mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Auch die UN-Kinderrechtskonvention, von Österreich 1998 ratifiziert, schreibt Kindern ein unmissverständliches Recht auf Bildung vor, wobei dem Prinzip der Inklusion zu folgen ist. Im Bereich des Schulwesens folgt Kärnten diesem Ziel insofern, als dass Kinder mit Behinderungen in Regelklassen unterrichtet werden und auf Sonderschulen möglichst verzichtet wird. Das Projekt „ASS Assistenzen“ dient der Erreichung einer inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung.



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