Innsbruck: Auswirkung der Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und Familien

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Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (r.), Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka und Amtsvorstand Raphael Hölbling zogen über das vergangene Jahr der Kinder- und Jugendhilfe Bilanz.
Foto: M. Freinhofer
26 Apr 07:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Anstieg an eingegangenen Gefährdungsmeldungen beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe

Die Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen ist für Eltern eine der größten Herausforderungen im Leben. Familien können dabei aus unterschiedlichen Gründen an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an Familien in den letzten Jahrzehnten durch Veränderungen im Berufsleben und in der Gesellschaft stark gestiegen sind. Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Innsbruck vermittelt und unterstützt fachlich in vielfältiger Weise und versteht sich als Hilfsangebot bei allen Arten familiärer Problemlagen. Bei einem Pressegespräch informierten der ressortverantwortliche Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, der Amtsvorstand der Kinder- und Jugendhilfe Mag. Raphael Hölbling sowie Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc (Amtsvorständin bis Jänner 2021), über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und deren Familien.

Die Corona-Krise und die ab Mitte März 2020 zu deren Eindämmung verhängten Maßnahmen haben sichtbare Folgen auf zahlreiche Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist davon betroffen. So ist durch die coronabedingten Einschränkungen eine deutliche Zunahme von psychosozialen Belastungen und Problemen in Familien zu beobachten. Dies zeigen vor allem die steigenden Zahlen in Bezug auf Gefährdungsabklärungen auf Basis der Meldungen, die im Vorjahr bei der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtmagistrat eingegangen sind. Gefährdungsmeldungen sind Mitteilungen von Personen oder Organisationen an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe über den Verdacht, dass Eltern mit der Versorgung ihres Kindes/ihrer Kinder überfordert sind oder ihr Kind/ihre Kinder vernachlässigen, misshandeln oder missbrauchen.


Quelle: Stadt Innsbruck



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