Innsbruck: Austausch über Kurzzeitvermietung und Leerstand

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Wissensaustausch zum Thema Leerstand und Kurzzeitvermietung: Bürgermeister Georg Willi (3.v.l.), Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka (2.v.l) und der Referent Gebäude- und Wohnungsregister, Manfred Hirsch (1.v.l), begrüßten eine Gruppe aus Wien im Rathaus.
Foto: M.Freinhofer
11 Nov 05:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Delegation aus Wien zu Gast in Innsbruck

Ein Wissensaustausch zum Thema Kurzzeitvermietung und Leerstand mit einer zehnköpfigen Expertendelegation stand am Freitag, 9. und Samstag, 10. November 2023 in der Landeshauptstadt am Programm. Bürgermeister Georg Willi und Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc begrüßten eine Gruppe aus Wien im Rathaus.

Zwei Städte – ein Anliegen

Innsbruck gilt österreichweit als Vorreiter in Sachen Vorgehen gegen Kurzzeitvermietung und Leerstand. Bereits fünf Mal wurde ein umfassendes Monitoring veröffentlicht.

Im Rahmen des Austausch-Treffens wurde über die Bereiche Bau- und Feuerpolizei, Baurecht, Strafamt, Datenschutz und Gebäude- und Wohnungsregister gesprochen. Hintergrund des Besuchs aus Wien war, dass in der Bundeshauptstadt ebenfalls der Aufbau eines Prozesses geplant ist, um Kurzzeitvermietung und Leerstand zukünftig kontrollieren bzw. ermitteln zu können. „Ich freue mich, dass wir mit unserer Expertise und unserer Erfahrung anderen Gebietskörperschaften helfen können, das Problem Kurzzeitvermietung und Leerstand gezielt anzugehen“, betont Magistratsdirektorin Herlitschka.

„Das letzte Mal haben wir im Juli 2023 aktuelle Daten veröffentlicht. Damals lag der Wohnungsbestand bei 78.791 Wohnungen. Davon wurden 39.561 Wohnungen oder 50,2 Prozent im Referat für Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) korrigiert, d.h. in Bezug auf Nutzungsart, Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten richtig abgebildet. Im Vergleich zum Jänner 2023 waren 4.034 Wohnungen neu zu den korrigierten Wohnungen hinzugekommen. 35.457 der 39.561 bereits korrigierten Wohnungen befanden sich zum Auswertungsstichtag, 1. Juli 2023, seit mindestens sechs Monaten im Monitoring“, erläutert Bürgermeister Georg Willi und weist darauf hin, dass die nächste aktuelle Erhebung mit Anfang Jänner 2024 vorliegen wird.

Manfred Hirsch, Referent Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR), ergänzt: „Die Task-Force „Airbnb“ – wie das Thema Kontrolle der Kurzzeitvermietung magistratsintern genannt wird – wurde 2022 ins Leben gerufen und liefert wertvolle Erkenntnisse rund um dieses Segment am Innsbrucker Vermietungsmarkt. Hier arbeiten wir erfolgreich mit dem Unternehmen Destilytics GmbH zusammen. Deren Datenauswertung macht es uns möglich, entsprechende Wohnräume im Stadtgebiet zu identifizieren.“

Wie funktioniert die Spurensuche?

Aus einschlägigen Vermietungsplattformen werden Kurzzeitvermietungen ermittelt und mittels Beschreibung und Auszug aus den Plattformen sowie aufgrund eines programmierten Algorithmus auf Adressen zuordenbar gemacht. Aktuell werden monatlich 20 Airbnb-Verdachtsmeldungen inklusive Anzeigendaten an den Magistrat gemeldet. KR


Quelle: Stadt Innsbruck



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