Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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Salzburg

30 Mär 12:29 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sieben Tagesordnungspunkte behandelt

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute sieben Tagesordnungspunkte behandelt und dazu Beschlüsse gefasst.

Zu Beginn der Verhandlungen wurde im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ein Dringlicher Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS betreffend die Vorlage einer Novelle des Gesetzes zur Regelung des Grundverkehrs im Land Salzburg (Salzburger Grundverkehrsgesetz) (Top 1) und im Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung der FPÖ Antrag betreffend Grundverkehrskommission im neuen Grundverkehrsgesetz (Top 2) behandelt. Einstimmig wurde dabei der Dringliche Antrag der ÖVP, Grünen und NEOS wie folgt angenommen:

  1. Der Salzburger Landtag bekennt sich ausdrücklich zu den in der Präambel aufgezählten Zielen zur Neuregelung des Grundverkehrs im Bundesland Salzburg.
  2. Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zeitnah eine Novelle des Grundverkehrsgesetzes im Sinne der Präambel zur Beschlussfassung vorzulegen
  3. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,
  • 3.1 im Zuge der Erstellung des neuen Grundverkehrsgesetzes die Realisierung der zehn Punkte des im Rahmen der 6. Vollversammlung der 15. Gesetzgebungsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg vorgelegten Antrages „Grundverkehr: Transparenz, Verschärfungen und Kontrolle beim Vollzug unabdingbar“ zu prüfen,
  • 3.2 die ständige Beiziehung der Kammern, allenfalls mit Stimmrecht, in der bzw. den künftigen Grundverkehrskommission(en) zu prüfen,
  • 3.3 zu prüfen, wie die Mitglieder der Grundverkehrskommission(en) nicht nur vor erstmaliger Tätigkeit, sondern auch regelmäßig bestmöglich geschult werden können,
  • 3.4 zu prüfen, inwiefern eine endgültige Eintragung ins Grundbuch erst nach erfolgter Aufnahme des Hauptwohnsitzes und der Bewirtschaftung erfolgen kann,
  • 3.5 zu prüfen, wie das Einbieten echter Landwirte weiter forciert und erleichtert werden kann, bspw. dadurch, dass die angebotenen Flächen auf einer landesweiten Plattform im Internet abrufbar und im „Salzburger Bauer“ zu veröffentlichen sind,
  • 3.6 eine Ausdehnung der Frist für die Einbietemöglichkeit von BäuerInnen von einem Monat auf mindestens zwei Monate, sowie für die landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft um zusätzlich zwei weitere Wochen, zu prüfen,
  • 3.7 eine entsprechende finanzielle Ausstattung der landwirtschaftlichen Besitzfestigungsgenossenschaft und die Erteilung eines Auftrags zur Einbietung zu prüfen, damit von ihr die Flächen so lange gehalten werden, bis sich echte Landwirte für den Kauf finden,
  • 3.8 eine Verpflichtung der Grundverkehrskommission(en) zu prüfen, wonach die landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft über Einbietemöglichkeiten zu informieren ist,
  • 3.9 dem Landtag über die Ergebnisse der Prüfung bis 30. Juni 2022 zu berichten.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung beschloss ebenfalls einstimmig folgenden Antrag: Die Salzburger Landesregierung wird im Zuge der sich derzeit in Ausarbeitung befindenden Regierungsvorlage über das Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs im Land Salzburg (Salzburger Grundverkehrsgesetz 2022 – S.GVG 2022) aufgefordert,

  1. einen weisungsfreien Grundverkehrsbeauftragten wiedereinzusetzen, dem jeder Vertrag anzuzeigen ist sowie entweder Parteistellung in der Grundverkehrskommission mit Sitz und Stimme eingeräumt oder aber jedenfalls Parteistellung im Verfahren mit Rechtsmittelmöglichkeit eingeräumt wird,
  2. eine Begründung nach einem positiven Entscheid beizufügen, womit dargelegt wird, warum ein Ansuchen positiv entschieden wurde und um die Entscheidungsgrundlage nachvollziehen zu können.

Personelle Ausstattung des Landesrechnungshofs

Im Anschluss trat der Finanzüberwachungsausschuss zusammen und diskutierte den SPÖ Antrag betreffend personelle Ausstattung des Landesrechnungshofs (Top 3). Einstimmig wurde dabei folgender Antrag angenommen: Der Salzburger Landtag bekennt sich klar zum Landesrechnungshof als verfassungsmäßig eingerichtetes, unabhängiges Kontrollorgan und fordert die Salzburger Landesregierung auf, bei der Erstellung des Landeshaushaltes 2023 die vom Finanzüberwachungsausschuss an die Landesregierung übermittelten sachlichen und personellen Erfordernisse des Landesrechnungshofes bestmöglich zu berücksichtigen, jedenfalls aber den Dienstpostenstand für den Landesrechnungshof zu erhöhen.

Gas- und Stromabschaltungen

Die Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung debattierten einen FPÖ Antrag betreffend Gas- und Stromabschaltungen seitens der Salzburg AG (Top 4). Einstimmig wurde dabei folgender Antrag angenommen.

  1. Der Salzburger Landtag spricht sich gegen Gas- und Stromabschaltungen durch die Salzburg AG in Härtefällen aus.
  2. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Salzburg AG dafür einzusetzen, dass diese auch weiterhin bei sozialen Härtefällen (nach jeweiliger Prüfung des Einzelfalls) auf Gas- und Stromabschaltungen verzichtet.

Dekarbonisierung in der Wärmeerzeugung

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen beschäftigte sich mit einem Antrag der Grünen betreffend die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch die Salzburg AG (Top 5). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Psychische Hilfe für Schüler

Zum Abschluss der Ausschussberatungen behandelte der Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss jeweils einen NEOS Antrag betreffend Unterstützungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich psychischer Probleme von Schülerinnen und Schülern (Top 6) und einen ÖVP Antrag betreffend psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (Top 7). Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.


Quelle: Land Salzburg



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