Salzburg: Auslandssalzburger können am 23. April 2023 mitentscheiden

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Foto: Land Salzburg
21 Feb 07:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Anträge auf Aufnahme in die Wählerevidenz noch bis 24. Februar möglich / Alle Informationen auf salzburg.gv.at/ltw23

(LK) Erstmals sind bei der kommenden Landtagswahl am 23. April auch Salzburgerinnen und Salzburger wahlberechtigt, die nicht länger als zehn Jahre im Ausland leben. Sie haben noch bis Freitag, 24. Februar, Zeit, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz zu stellen.

Auslandssalzburger können bei der Landtagswahl im April wählen. Bis 24. Februar müssen sie ihren Antrag auf Aufnahmen in die Wählerevidenz stellen.

Das aktive Wahlrecht für Auslandssalzburger, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Fremde verlegt haben, war einer der Eckpunkte der Wahlrechtsreform, die im November 2022 einstimmig im Landtag beschlossen wurde.

Antrag einfach abschicken

Die wichtigste Anlaufstelle für potentiell wahlberechtigte Auslandssalzburger ist jene Gemeinde im Bundesland, in der diese vor ihrem Umzug ihren Hauptwohnsitz hatten. „Einfach den unterschriebenen Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz und die Kopie von Reisepass oder Personalausweis per Post oder per E-Mail an die jeweilige Kommune schicken“, informiert Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft.

Automatisch Wahlkarte erhalten

Auslandssalzburger, die jetzt den Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen, können bei zukünftigen Landtagswahlen automatisch ihre Stimme abgeben: „Sie müssen lediglich den entsprechenden Punkt im Formular ankreuzen“, sagt Michael Bergmüller. Bei einer Änderung der Auslandsadresse ist unbedingt die zuständige Gemeinde im Bundesland zu informieren, damit die Wahlkarte auch zugestellt werden kann.

Alle Informationen zur Landtagswahl

Das Landes-Medienzentrum informiert laufend über die wichtigsten Daten und Fakten zur Landtagswahl 2023 sowie über die Fristen. Hier die wichtigsten Kanäle auf einen Blick:


Quelle: Land Salzburg



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