Vorarlberg: Auch heuer gilt - Fahrradabstellplätze nachrüsten und Förderung nutzen

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Auch heuer gilt: Fahrradabstellplätze nachrüsten und Förderung nutzen::Jede Fahrradfahrt beginnt und endet mit einem abgestellten Fahrrad
Fotos: Land Vorarlberg/Markus Gmeiner
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Auch heuer gilt: Fahrradabstellplätze nachrüsten und Förderung nutzen::Jede Fahrradfahrt beginnt und endet mit einem abgestellten Fahrrad
Fotos: Land Vorarlberg/Markus Gmeiner
04 Feb 10:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Rauch: Bis zu 200 Euro Landesförderung pro Fahrradabstellplatz – neue Förderrichtlinie

Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg fördert auch dieses Jahr die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen an Gebäuden, die vor 2002 errichtet wurden. Bis zu 200 Euro pro Abstellplatz bzw. 30 Prozent der angefallenen Kosten können ausbezahlt werden, wenn unter anderem die Abstellanlage eingangsnah angebracht ist, ein Dach aufweist und das Fahrrad versperrbar abgestellt werden kann. „Jede Fahrradfahrt beginnt und endet mit einem abgestellten Fahrrad“, betont Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.

Will man mehr Menschen zum Radfahren bewegen, sind sichere und attraktive Abstellanlagen dabei entscheidend: Abstellanlagen sollten zentral, eingangsnah und beleuchtet sein, das Fahrrad sollte am Bügel abgeschlossen werden können und durch die Anlage nicht beschädigt werden. „Wer um sein Fahrrad fürchtet, keine witterungssichere Abstellmöglichkeit hat, große Umwege zum Fahrrad in Kauf nehmen muss oder gar keine Möglichkeit findet, das Fahrrad abzustellen, fährt in vielen Fällen gar nicht“, sagt der Landesrat: „Und das wollen wir mit der Förderung von Fahrradabstellanlagen vermeiden.“

Neue Richtlinien

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Neben Neuerrichtungen sind auch Sanierungen bestehender Radabstellanlagen sowie die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den Radabstellanlagen förderbar.

Die genauen Kriterien und Förderrichtlinien für die Landesförderung sind unter Förderung Sanierung Fahrradparken (vorarlberg.at) abrufbar.

Fahrradparkierung im verdichteten Wohnraum

Spätestens seit dem E-Bike-Boom rückt die Infrastruktur für Fahrräder und E-Bikes in den Mittelpunkt. Dies kann aber gerade im verdichteten Wohnbau eine Herausforderung darstellen. Ein neuer Leitfaden für Planungsbüros, Bauträger und Gemeinden vermittelt Standards und gibt Tipps. Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/fahrrad


Quelle: Land Vorarlberg



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