Innsbruck: Appell zur freiwilligen Umsetzung von verstärkten Corona-Maßnahmen

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Das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird von der Stadt Innsbruck empfohlen.
Foto: Pixabay
12 Sep 07:54 2020 von Redaktion International Print This Article

Steigende Infektionszahlen erfordern noch mehr Sensibilität

Die epidemiologische Lage in Tirol, insbesondere in der Stadt Innsbruck, verschlechtert sich seit Kurzem. Die Zahl der an Covid-19 positiv getesteten Personen stieg heute, Mittwoch, mit Stand 8.30 Uhr weiter an – es waren 152 aktiv Infizierte im Stadtgebiet. Die für kommenden Freitag angekündigte Aktualisierung der Corona-Ampelschaltung des Bundes wird für die Bezirke Innsbruck-Stadt und Kufstein voraussichtlich auf „Gelb“ stehen.

„Es besteht in Innsbruck Anlass zum Handeln. Wir appellieren daher an die gesamte städtische Bevölkerung freiwillig verstärkte Maßnahmen einzuhalten. So ist es für Kundinnen und Kunden sinnvoll ab sofort einen Mund-Nasen-Schutz in allen Bereichen des Handels zu tragen. Auch Kellnerinnen und Kellner können präventiv mit einem Mund-Nasen-Schutz in der Gastronomie sich und andere schützen“, betont Bürgermeister Georg Willi und zählt Beispiele auf. Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc weist auf die steigenden Zahlen der vergangenen Tage hin: „Wenn wir Maßnahmen der Ampelfarbe Gelb bereits jetzt berücksichtigen, können wir die steigenden Zahlen schneller in den Griff bekommen. Die Lage verschlechtert sich, gemeinsam können wir dem entgegentreten. Es ist wichtig, stets die Hygienevorschriften einzuhalten und Abstand zu halten.“ SAKU

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Freiwilliges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in folgenden Bereichen:
    • im Handel für KundInnen
    • in Gastro für KellnerInnen
    • in Schulen für SchülerInnen, außerhalb der Klassenzimmer, und für schulfremde Personen
    • bei Kontakt mit Personen aus Risikogruppen (insbesondere in Krankenhäusern sowie Wohn- und Pflegeheimen)
    • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch am Sitzplatz
    • bei Veranstaltungen im Freien – ohne Sitzplatz generell; für jene mit Sitzplätzen bei Zu- und Abgängen
    • in gemeinschaftsbereichen für Hotelgäste
  • Am Arbeitsplatz: ergänzende organisatorische Maßnahmen, wie Arbeitsbeginn und Pausen; Empfehlungen zur Kontaktdatenerhebung
  • Maximalzahl von Personen bei Veranstaltungen:
    • allgemein, ohne Prävention: 100 Personen
    • sitzend, mit Prävention: 2.500 Personen (Indoor), 5.000 Personen im Freien

Quelle: Stadt Innsbruck



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