ARBÖ: Unfall im Ausland - Wie verhalte ich mich richtig?

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ARBÖ: Unfall im Ausland: Wie verhalte ich mich richtig?
Foto: Bildagentur Zolles KG
29 Jul 14:00 2022 von OTS Print This Article

Unfälle können die Freude auf den wohlverdienten Urlaub schnell verfliegen lassen. Der ARBÖ gibt Tipps, wie man sich bei beziehungsweise nach einem Unfall verhält.

Wien (OTS) - Sommerzeit ist Reisezeit: Viele Menschen sind mit dem Auto in ihren wohlverdienten Urlaub unterwegs. Es gilt: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Jede Lenkerin und jeder Lenker sollte sich vorab über die Vorschriften, Mitführpflichten und Tempolimits informieren, die in den durchquerenden Ländern sowie dem Urlaubsland erforderlich sind. Der ARBÖ hat alle Länderinformationen auf www.arboe.at/laenderinfos zusammengefasst.

Kommt es auf der Strecke oder im Urlaubsort im Ausland tatsächlich zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, sollte dennoch Ruhe bewahrt werden. Folgende Dinge sollten danach beachtet werden:

  • Unfallstelle sollte abgesichert werden
  • Falls notwendig, Erste Hilfe leisten* Einsatzkräfte alarmieren. Falls die Nummer der verschiedenen Einsatzkräfte im Ausland nicht bekannt ist, ist der Euronotruf unter der Nummer 112 stets erreichbar. Bei Personenschäden muss immer die Polizei verständigt werden, dies gilt ebenfalls, wenn die Kommunikation mit dem Unfallgegner nicht reibungslos funktionieren sollte.* Alle Daten in den Europäischen Unfallbericht eintragen. Dieser sollte immer im Auto mitgeführt werden. Dabei ist es wichtig, sich die Personalien, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten zu notieren. Die grüne Versicherungskarte (ist in manchen Ländern mitführpflichtig) hilft beim Datenaustausch und ist bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung erhältlich. Den Unfallbericht müssen alle Beteiligten unterzeichnen. Wichtig: Unfallberichte nur unterschreiben, wenn man den Inhalt auch versteht.* Waren Zeugen anwesend, auch deren Personalien notieren.* Skizzen vom Unfallhergang erstellen. Die beschädigten Fahrzeugbereiche, die Unfallstelle, eventuelle Bremsspuren und die Unfallfahrzeuge unbedingt fotografieren.
  • Ist man selbst der Unfallverursacher, muss der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet werden.

Wichtig ist es, sich vorab über die Kosten einer Abschleppung zu informieren, wie ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel weiß: „Es gibt Firmen, die mit betrügerischer Absicht mit horrenden Forderungen auf einen zukommen.“ Auf der sicheren Seite ist man mit dem ARBÖ-Sicherheits-Pass, dieser hilft unter anderem bei Unfällen im Ausland. Wird beispielsweise eine Abschleppung benötigt, einfach den ARBÖ-Reise-Notruf unter +43 (0)50 123 100 anrufen. Eine Abschleppfirma wird schnellstmöglich an die Unfallstelle geschickt und das defekte Fahrzeug in die nächste Werkstatt gebracht.


Quelle: OTS



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