ARBÖ: Tipps und Tricks für den Gebrauchtwagenkauf

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ARBÖ: Tipps und Tricks für den Gebrauchtwagenkauf
Foto: Bildagentur Zolles KG
24 Mai 10:00 2024 von OTS Print This Article

Der ARBÖ gibt einen Überblick über die wesentlichen Schritte für einen sicheren Gebrauchtwagenkauf. Von Preisvergleichen bis zum Abschluss des Kaufvertrags.

Der Moment, in dem die Entscheidung für ein neues Auto fällt, ist immer aufregend und voller Vorfreude. Gerade beim Kauf eines gebrauchten Autos gilt es jedoch einige Dinge zu beachten. Damit aus der anfänglichen Freude kein Frust entsteht, hat der ARBÖ eine Liste wesentlicher Schritte zusammengestellt, um künftige Käufer auf ihrem Weg zu unterstützen.

1. Preis-Leistungscheck: Vergleich der unterschiedlichen Angebote

Bevor man sich für ein bestimmtes Fahrzeug entscheidet, ist es ratsam, die Preise auf dem Markt zu vergleichen. Dazu nutzt man am besten alle zur Verfügung stehenden Informationskanäle wie Internet, Wochen- und Tageszeitungen sowie den direkten Gang zu Gebrauchtwagenhändlern. Ein fundiertes Wissen über die aktuellen Durchschnittspreise ermöglicht es, Verhandlungsspielräume zu erkennen und ein faires Angebot auszuhandeln. Hinweis: In den ARBÖ-Prüfzentren bekommt jedes Mitglied eine kostenlose Auskunft über den Gebrauchtwagenpreis (Autopreisspiegel).

2. Der erste Eindruck: Gepflegt und vollständig?

Nachdem ein passendes Fahrzeug gefunden wurde, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Dabei ist darauf zu achten, dass sich das Auto in einem gepflegten Zustand befindet. Ist die Karosserie in Ordnung oder gibt es Dellen? Welchen Eindruck macht der Lack? Ist der Innenraum sauber und gepflegt? Wie sehen die Flüssigkeitsstände aus? Viele Kleinigkeiten, die Aufschluss darüber geben, wie gut sich der Vorbesitzer um das Fahrzeug gekümmert hat.

Außerdem ist zu kontrollieren, ob Bordwerkzeug, gegebenenfalls Reservereifen und die Betriebsanleitung vorhanden sind. Regelmäßige Servicekontrollen sollten ebenfalls nachgewiesen werden können. Hier der Hinweis, dass das klassische Serviceheft mehr und mehr von der digitalen Variante abgelöst wird. Darüber hinaus macht es Sinn zu hinterfragen, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug bereits hatte. Womöglich gibt es Gründe, warum Besitzer das Auto häufig und schnell wieder zurück auf den Markt stellen. Diese Information kann den Fahrzeugpapieren entnommen werden. Abschließend ist es ratsam, das letzte Pickerl-Prüfgutachten auf etwaige Mängel zu kontrollieren.

3. Die Probefahrt: Selbst überzeugen!

Der ARBÖ ist überzeugt, dass eine Probefahrt vor dem Autokauf unerlässlich ist, um sich selbst einen guten Ersteindruck zu verschaffen. Es ist wichtig, dass sich der Käufer selbst an das Steuer setzt. Während der Fahrt sollten alle Gänge durchgeschalten und sowohl langsames als auch schnelles Fahren getestet werden. Zu beachten sind auffällige Fahrgeräusche sowie Federung und Stoßdämpfer.

4. Gewissheit durch Expertise: Der ARBÖ-Kauftest

Um sicherzugehen, dass das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist, sollte unbedingt ein objektiver und unabhängiger Kauftest beim ARBÖ durchgeführt werden. Der Test ermöglicht es, den wahren technischen Zustand des Fahrzeuges festzustellen. Der erste Eindruck kann oft täuschen, genauso wie Aussagen von Verkäufern. Durchschnittliche werden sechs Mängel pro Auswertung beim ARBÖ festgestellt. Häufig treten Mängel bei Bremsen, Radaufhängungen und Motoren auf. Besonders wichtig ist die Überprüfung der Elektronik. Mängel, die dort auftreten, sind meistens nicht sichtbar und können richtig teuer werden. Für Elektrofahrzeuge bietet der ARBÖ eine Überprüfung der Antriebsbatterie an, um Aufschluss über deren Gesundheitszustand zu erhalten.

Wichtig: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist gemeint, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind. Beim Gebrauchtwagen betrifft dies nur Sachmängel. Verschleißteile fallen nur darunter, sofern der Nachweis gelingt, dass diese bereits bei Übergabe schadhaft waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ab Datum der Übergabe zwei Jahre. Ein Händler kann beim Gebrauchtwagen diese Frist auf ein Jahr reduzieren, sofern die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Beim Privatkauf, also beim Kauf von Privatpersonen, ist sogar ein gänzlicher Ausschluss der Gewährleistung möglich. Von dieser Möglichkeit wird üblicherweise auch Gebrauch gemacht. Daher sollte beim Privatkauf auf jeden Fall ein Ankaufstest durchgeführt werden.

5. Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist der letzte entscheidende Schritt beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Darin sollte alles festgehalten werden, was zur Absicherung des Käufers sowie des Verkäufers dient. Dazu zählen Fahrzeugdetails, Zahlungsbedingungen des ausverhandelten Kaufpreises, allfällige Abänderungen der gesetzlichen Gewährleistung sowie Vereinbarungen über ausstehende Reparaturen bestehender Schäden. Weiters sollten Eigenschaften, die für den Käufer wesentlich sind und über die das Fahrzeug verfügen soll, vermerkt werden. Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag schützt alle Parteien vor späteren Problemen und Streitigkeiten. Unter www.arboe.at/musterkaufvertrag stellt der ARBÖ einen kostenlosen Mustervertrag zur Verfügung, der die wichtigsten Punkte abdeckt. Für weitere Informationen können die ARBÖ-Servicestellen kontaktiert werden.


Quelle: OTS



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